Ulrich von Alfingen genannt vom Horn schließt mit Zustimmung seines Lehenherrn Abts Siegfried II. von Ellwangen eine Abmachung mit seinem Vetter Ulrich von Alfingen zu Rechberghausen wegen 800 gulden, die dieser ihm aus de mkauf der Feste Hohenalfingen noch schuldete un ihm nun zu dem Kaufpreis zugeschossen hat, der er, der Aussteller, an Wilhelm von Stetten für die Helfte der Feste Wasseralfingen zu bezahlen hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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