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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt seinen einspännigen Knecht Hänsel (Hennsel) von Stetten, der ihm lange Zeit willig und fleißig gedient hat, zu einem Amtsknecht zu Heidelberg. Hänsel erhält als jährlichen Sold 16 Gulden, Futter, Mahl, Nagel und Eisen, Sommer- und Winterkleider wie andere seinesgleichen am Hof, Heu und Stroh, wie es bisher einem Amtsknecht gegeben wurde. Der Pfalzgraf Kriegsschäden ersetzen und verspricht, wenn Hänsel durch Krankheit oder körperlichem Unvermögen nicht mehr reiten kann, ihn sein Leben lang zu Heidelberg oder in einem anderen Schloss, wo er für die Verköstigung aufkommt, das Notwendige essen und trinken zu lassen, ihm 12 Gulden und zwei Kleider für den Sommer und Winter zu geben. Hänsel schwört von Neuem, sein Leben lang dem Pfalzgrafen und seinen Erben mit Treue und Huld zu dienen und gehorsam zu sein, sie vor Schaden zu warnen und besonders als Amtsknecht zu Heidelberg dem dortigen Vogt aufzuwarten, ihm beim Geleit oder in anderen Dingen reitend zu unterstützen. In Abwesenheit des Vogts wird er sich an die Bescheide des Landschreibers halten, wie es bisherige Amtsknechte getan haben. Wenn er nicht mehr reiten kann, wird er nach Vermögen bei der Aufsicht des Schlosses, wo er verköstigt wird, helfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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