Search results
  • -40 of 1,377

Die Brüder Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht (Albert) von Liebenstein verkaufen dem Herzog Eberhard [III.] von Württemberg nach Verhandlungen und Augenschein durch die Unterhändler Jägermeister Georg Christoph von Schönfeld und Oberrat Julius Friedrich [von] Wolfskehl ¿ seitens Württemberg ¿ sowie Hofgerichtsassessor Georg Ehrenreich von Closen ¿ seitens Liebenstein ¿ ihren im Urteil von 1477 und im Vertrag von 1560 definierten Jagdbezirk unter folgenden Bedingungen: Die Verkäufer und ihre Nachkommen sind befugt, weiterhin auf den Markungen Liebenstein, Kaltenwesten und Ottmarsheim ¿ hier jedoch nur im höltzlein, der Vorst genant ¿ Hoch- und Niederwild, auf den Markungen Ilsfeld und Gemmrigheim auf den Feldern biß an der statt Lauffen bruekhen Kleinwild zu jagen, sofern sie damit nicht württembergische Untertanen beschweren; regierenden Herzögen von Württemberg sind Hetzjagden auch auf den Feldern gestattet. Die Verkäufer müssen dem Käufer alle Originalurkunden betreffend Jagd und freie Pirsch im Verkaufsbezirk ausliefern. Der minderjährige Verkäufer Philipp Albrecht hat einen leiblichen Eid geleistet, gegen diesen Verkauf keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Der Käufer hat die Kaufsumme von 1200 fl in guten gängigen Sorten bar bezahlt, was die Verkäufer quittieren; er wird den Verkäufern und ihren Nachkommen jährlich drei jagbare Hirsche und drei Schweine in die Kuchin liefern. Ankündigung dreier Ausfertigungen mit dem des fürstlichen Sekretsiegel sowie der Siegel und Unterschriften der Verkäufer und der drei Unterhändler.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...