Erzbischof Johann von Trier und Abt Arnold Quade von Brauweiler schließen zur Beilegung des unter dem verstorbenen Erzbischofe Jacob wegen Bestrafung einiger Schöffen und Suspendierung des Schöffengerichts zu Klotten durch den Letztren entstandenen Streites ein Übereinkommen, wonach statt der 24 Schöffen welche bisher das dortige Gericht gebildet, hinfort nur 7 Gerichtsschöffen neben 17 anderen als Hofesschöffen die 3 Hochgedinge (hoegedinge) des Erzbischofs und die Hofgedinge der Abtei abhalten sollen. Die während des Streites auf Veranlassung der Abtei von den bestraften Schöffen ausgegangenen Sprüche werden für kraftlos erklärt. Mit den Siegeln des Erzbischofs von Trier und der Abtei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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