Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig von Bayern-Landshut bekunden, dass sie bereits seit 6. Februar 1458 (siehe Nr. 2772) in Einung auf Lebzeiten stünden. Da nun Markgraf Albrecht von Brandenburg sie und ihre Untertanen mit dem Landgericht Nürnberg entgegen dem Herkommen, ihren Freiheiten und der "im haws von Bairen albeg und an irrung" überkommenen Hofgerichte, Landgerichte und anderer Gerichte beeinträchtigt, auch eine Gesandtschaft an Kaiser Friedrich III. nicht das Ziel erreicht habe, diese Neuerung abzustellen, beschliessen sie hiermit, sich gegenseitig Hilfe und Beistand zu leisten, falls Markgraf Albrecht bei seinem Vorgehen bleibe und es darüber zum Krieg kommen sollte. Dies soll auch gelten, falls Albrecht Rechtgebote vor ihren Räten annehmen sollte. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2
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Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig von Bayern-Landshut bekunden, dass sie bereits seit 6. Februar 1458 (siehe Nr. 2772) in Einung auf Lebzeiten stünden. Da nun Markgraf Albrecht von Brandenburg sie und ihre Untertanen mit dem Landgericht Nürnberg entgegen dem Herkommen, ihren Freiheiten und der "im haws von Bairen albeg und an irrung" überkommenen Hofgerichte, Landgerichte und anderer Gerichte beeinträchtigt, auch eine Gesandtschaft an Kaiser Friedrich III. nicht das Ziel erreicht habe, diese Neuerung abzustellen, beschliessen sie hiermit, sich gegenseitig Hilfe und Beistand zu leisten, falls Markgraf Albrecht bei seinem Vorgehen bleibe und es darüber zum Krieg kommen sollte. Dies soll auch gelten, falls Albrecht Rechtgebote vor ihren Räten annehmen sollte. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2
BayHStA, Hausurkunden 2746
Kasten 13, Lade 4, Nr. 2746
Hausurkunden
Hausurkunden >> Urkunden bis 1806/1837
24.02.1458
regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig von Bayern-Landshut bekunden, dass sie bereits seit 6. Februar 1458 (siehe Nr. 2772) in Einung auf Lebzeiten stünden. Da nun Markgraf Albrecht von Brandenburg sie und ihre Untertanen mit dem Landgericht Nürnberg entgegen dem Herkommen, ihren Freiheiten und der "im haws von Bairen albeg und an irrung" überkommenen Hofgerichte, Landgerichte und anderer Gerichte beeinträchtigt, auch eine Gesandtschaft an Kaiser Friedrich III. nicht das Ziel erreicht habe, diese Neuerung abzustellen, beschliessen sie hiermit, sich gegenseitig Hilfe und Beistand zu leisten, falls Markgraf Albrecht bei seinem Vorgehen bleibe und es darüber zum Krieg kommen sollte. Dies soll auch gelten, falls Albrecht Rechtgebote vor ihren Räten annehmen sollte.
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
Perg.
Äußere Beschreibung: 21 x 41 cm
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Besiegelung/Beglaubigung: 2 an Pressel anhängende Siegel
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Nürnberg
Literatur: Menzel, Regesten Friedrichs, S. 287
Originaldatierung: der geben ist zu Nuenberg an freitag nach dem sontag Invocavit in der vasten nach Cristi geburd virtzehen hundert und darnach im acht und funfczigistem jar.
Äußere Beschreibung: 21 x 41 cm
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig von Bayern-Landshut bekunden, dass sie bereits seit 6. Februar 1458 (siehe Nr. 2772) in Einung auf Lebzeiten stünden. Da nun Markgraf Albrecht von Brandenburg sie und ihre Untertanen mit dem Landgericht Nürnberg entgegen dem Herkommen, ihren Freiheiten und der "im haws von Bairen albeg und an irrung" überkommenen Hofgerichte, Landgerichte und anderer Gerichte beeinträchtigt, auch eine Gesandtschaft an Kaiser Friedrich III. nicht das Ziel erreicht habe, diese Neuerung abzustellen, beschliessen sie hiermit, sich gegenseitig Hilfe und Beistand zu leisten, falls Markgraf Albrecht bei seinem Vorgehen bleibe und es darüber zum Krieg kommen sollte. Dies soll auch gelten, falls Albrecht Rechtgebote vor ihren Räten annehmen sollte.
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Nürnberg
Literatur: Menzel, Regesten Friedrichs, S. 287
Originaldatierung: der geben ist zu Nuenberg an freitag nach dem sontag Invocavit in der vasten nach Cristi geburd virtzehen hundert und darnach im acht und funfczigistem jar.
Äußere Beschreibung: 21 x 41 cm
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig von Bayern-Landshut bekunden, dass sie bereits seit 6. Februar 1458 (siehe Nr. 2772) in Einung auf Lebzeiten stünden. Da nun Markgraf Albrecht von Brandenburg sie und ihre Untertanen mit dem Landgericht Nürnberg entgegen dem Herkommen, ihren Freiheiten und der "im haws von Bairen albeg und an irrung" überkommenen Hofgerichte, Landgerichte und anderer Gerichte beeinträchtigt, auch eine Gesandtschaft an Kaiser Friedrich III. nicht das Ziel erreicht habe, diese Neuerung abzustellen, beschliessen sie hiermit, sich gegenseitig Hilfe und Beistand zu leisten, falls Markgraf Albrecht bei seinem Vorgehen bleibe und es darüber zum Krieg kommen sollte. Dies soll auch gelten, falls Albrecht Rechtgebote vor ihren Räten annehmen sollte.
Siegel:
S 1 = A 1
S 2 = A 2
Friedrich, Pfalz, Kurfürst von der
Ludwig, Bayern-Landshut, Herzog
Albrecht, Brandenburg, Kurfürst
Friedrich III., Röm.-Dt. Reich, König, Kaiser
Nürnberg, Landgericht
Nürnberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:37 MESZ