Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Herzog Ludwig von Bayern-Landshut bekunden, dass sie bereits seit 6. Februar 1458 (siehe Nr. 2772) in Einung auf Lebzeiten stünden. Da nun Markgraf Albrecht von Brandenburg sie und ihre Untertanen mit dem Landgericht Nürnberg entgegen dem Herkommen, ihren Freiheiten und der "im haws von Bairen albeg und an irrung" überkommenen Hofgerichte, Landgerichte und anderer Gerichte beeinträchtigt, auch eine Gesandtschaft an Kaiser Friedrich III. nicht das Ziel erreicht habe, diese Neuerung abzustellen, beschliessen sie hiermit, sich gegenseitig Hilfe und Beistand zu leisten, falls Markgraf Albrecht bei seinem Vorgehen bleibe und es darüber zum Krieg kommen sollte. Dies soll auch gelten, falls Albrecht Rechtgebote vor ihren Räten annehmen sollte. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv