Peter Sommer, Untertan der Familie Schad in Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm Alfons Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] eine Selde in Ringingen zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten sowie 3 Jauchert Äcker. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 45 Kreuzer Hauszins, 220 Eier, 10 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner sowie 1 Imi Fesen und 1 Imi Hafer, das Imi zu 5 Muth gerechnet, nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern oder vertauschen. Bei einem Besitzerwechsel stehen der Herrschaft außerdem von dem bisherigen Inhaber 20 Schilling für die Abfahrt und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe für die Auffahrt zu.