3.1.2. Vereinfachte mündliche Prüfungen (Notprüfungen)
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Gliederung
NW 1130 Reichsjustizprüfungsamt Berlin - Prüfungsstelle Düsseldorf, 2. Staatsprüfung - Generalia
Reichsjustizprüfungsamt Berlin - Prüfungsstelle Düsseldorf, 2. Staatsprüfung - Generalia >> 3. Prüfungsprotokolle (Niederschriften) >> 3.1. Prüfungsstelle Düsseldorf
Der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung, Wilhelm Frick (1877-1946), erließ am 2. Sep. 1939 auf Grund gesetzlicher Ermächtigung im Einvernehmen m. dem Oberkommando der Wehrmacht u. dem Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft die VO üb. die Vereinfachung der juristischen Staatsprüfungen (RGBl. I 1606). Danach konnten zur Wehrmacht einberufene Rechtsstudenten nach 5 Semestern, Referendare nach 2 1/2 Jahren Vorbereitungsdienst u. Wiederholer 3 Monate nach dem Misserfolg der Prüfung zur vereinfachten Prüfung zugelassen werden. Zur Abnahme der Prüfung war für Studenten jedes Prüfungsamt, für Referendare jede Prüfungsstelle oder jedes OLG zuständig, wenn sich an seinem Sitz keine Prüfungsstelle befand. Zur 1. wie zur 2. Staatsprüfung genügte die Anfertigung einer einzigen Arbeit unter Aufsicht (Klausur), die auch nach der mündlichen Prüfung geschrieben oder begutachtet werden konnte. Hatte ein Prüfling die häusliche Arbeit oder eine Aufsichtsarbeit bereits abgegeben, bevor er zur vereinfachten Prüfung zugelassen worden war, war damit das Erfordernis erfüllt. Alle vor der Zulassung zur vereinfachten Prüfung geschriebenen Arbeiten wurden berücksichtigt. Hatte ein Prüfling im bisherigen ordentlichen Prüfungsverfahren nur eine ausreichende schriftliche fachliche Arbeit vorzuweisen, konnte sie das Bestehen der vereinfachten Prüfung rechtfertigen. Die mündliche Prüfung wurde nur von 2 Mitgliedern des JPA abgenommen, u. es konnten acht Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfungsdauer bestimmte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ergänzungsprüfer berief der Leiter der Prüfungsstelle im Einvernehmen (falls vorhanden) mit dem örtlichen OLG-Präsidenten. Der Aktenvortrag der Referendare in der mündlichen Prüfung entfiel. Die Gebühr für die Notprüfung betrug 15 RM, wobei die Prüfung ohne Rücksicht auf die Zahlung der Gebühr abzunehmen war. Auch der Gebührenerlass wurde erleichtert. Die Themen der vereinfachten mündlichen Prüfung umfassten auch Geschichte u. Allgemeine Bildung einschließlich Tagesthemen. Eine Wiederholung der vereinfachten Prüfung war nicht möglich.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.4. Justizministerium (Tektonik)
- 4.2.4.9. Landesjustizprüfungsamt (Tektonik)
- JM Reichsjustizprüfungsamt Berlin - Prüfungsstelle Düsseldorf, 2. Staatsprüfung NW 1130 (Bestand)
- 3. Prüfungsprotokolle (Niederschriften) (Gliederung)
- 3.1. Prüfungsstelle Düsseldorf (Gliederung)
- 3.1.2. Vereinfachte mündliche Prüfungen (Notprüfungen) (Gliederung)