Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Wetzlar beurkunden die auf ihre Bitte erfolgte Besiegelung des wörtlich eingerückten Sühnevertrages zwischen ihnen und den Grafen Boppe von Eberstein und Thiderich von Solms vom 16. August 1360 durch den Grafen Johann von Nassau-Merenberg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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