Schultheiss (villicus), Burgmannen, Ratsleute und alle Bürger der Stadt zu Wolfhagen (Wolfhain) bekunden, dass Cuno v. Iste (Yste) für seinen Brud...
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Urk. 27, 45
Urk. 27, A II, Kloster Hasungen
Urk. 27 Kloster Hasungen - [ehemals: A II]
Kloster Hasungen - [ehemals: A II] >> 1250-1274
1257 November 26
Ausf., Perg., abh. Siegel am Rande stark beschädigt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dat. a. d. 1257, VI. Kal. Decembris, anno indictionis primo.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiss (villicus), Burgmannen, Ratsleute und alle Bürger der Stadt zu Wolfhagen (Wolfhain) bekunden, dass Cuno v. Iste (Yste) für seinen Bruder Johann, Konversen in Hasungen diesem Kloster eine Hube, die er zu eigen besass, so übertrug, dass er davon jährl. 14 Schill. Pfenn. leichter Münze und nicht mehr zu zahlen habe. Dann habe er von Not getrieben, dem Kloster diese Hube zu eigen für 10 Mark schwerer Pfennige verkauft und jenen Zins auf andere Lehen vom Kloster übertragen. Nach der Bezahlung aber habe er den Verkauf angefochten, weil er die Vogtei der Hube von den Brüdern Johann und Eckard von Helfenberg (-berc) zu Lehen trage. Durch Vermittlung des Priors Dietrich v. Hasungen sei durch Schiedsrichter entschieden worden, dass Cuno noch 5 Mark gewöhnlicher Pfennige erhalten und die Hube von jedem Recht frei machen solle. Joh. v. Helfenberg, einer der Schiedsrichter und sein Bruder Eckard hätten zugestimmt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joh. v. Helfenberg, Ludwig und volknand Gebrüder v. Zwehren (Tvern), Dietrich v. Gran und Warmund, Ritter, Ludwig der Schultheiss, Werner vom Berg (de monte), Bruno von Hildebold[essen], Bertold Cesar, Heinrich Ruffus, Heinrich Molendinarius, Konrad von Notfelden (Notwelde), Ludwig von Fritzlar, Siegfried von Zwesten (Tvesta), Johann von Renlewessen (Reinleleschen), Bürger in wolfhagen, Helwig, Dietrich, Becelin, Wiland, Johann Ludwigs Sohn, von Istha.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiss (villicus), Burgmannen, Ratsleute und alle Bürger der Stadt zu Wolfhagen (Wolfhain) bekunden, dass Cuno v. Iste (Yste) für seinen Bruder Johann, Konversen in Hasungen diesem Kloster eine Hube, die er zu eigen besass, so übertrug, dass er davon jährl. 14 Schill. Pfenn. leichter Münze und nicht mehr zu zahlen habe. Dann habe er von Not getrieben, dem Kloster diese Hube zu eigen für 10 Mark schwerer Pfennige verkauft und jenen Zins auf andere Lehen vom Kloster übertragen. Nach der Bezahlung aber habe er den Verkauf angefochten, weil er die Vogtei der Hube von den Brüdern Johann und Eckard von Helfenberg (-berc) zu Lehen trage. Durch Vermittlung des Priors Dietrich v. Hasungen sei durch Schiedsrichter entschieden worden, dass Cuno noch 5 Mark gewöhnlicher Pfennige erhalten und die Hube von jedem Recht frei machen solle. Joh. v. Helfenberg, einer der Schiedsrichter und sein Bruder Eckard hätten zugestimmt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Joh. v. Helfenberg, Ludwig und volknand Gebrüder v. Zwehren (Tvern), Dietrich v. Gran und Warmund, Ritter, Ludwig der Schultheiss, Werner vom Berg (de monte), Bruno von Hildebold[essen], Bertold Cesar, Heinrich Ruffus, Heinrich Molendinarius, Konrad von Notfelden (Notwelde), Ludwig von Fritzlar, Siegfried von Zwesten (Tvesta), Johann von Renlewessen (Reinleleschen), Bürger in wolfhagen, Helwig, Dietrich, Becelin, Wiland, Johann Ludwigs Sohn, von Istha.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt.
Rubrum 14. Jh.: de bonis in Istha, um 1400: in Yste.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ