Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet Streitigkeiten und Fehde zwischen Alexander von Pfalz-[Zweibrücken-]Veldenz einer- sowie den Brüdern Konrad und Hans Marschall von Waldeck genannt von Üben (Ubenn), Rauskolb (Raußkolbenn) und anderen aus deren Anhang andererseits: Die Fehde und Feindschaft zwischen ihnen und ihren Helfern ist beendet, die Ungnade ist abgestellt. Gefangene sind sofort und unentgeltlich freizulassen. Die Schadensersatzforderungen von Alexander sollen dem Pfalzgrafen zu einer gütlichen Entscheidung überstellt werden. Beide Seiten sollen binnen 14 Tagen ihre Zustimmung oder Ablehnung kundtun. Wenn die Zustimmung beider Seiten vorliegt, will der Pfalzgraf die notwendige Verschreibung mit seinem Sekretsiegel besiegeln und übergeben. Die Fehde und Feindeshandlungen sollen für einen Monat ruhen und nach Annahme dieser Abmachung gänzlich aufgehoben sein.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet Streitigkeiten und Fehde zwischen Alexander von Pfalz-[Zweibrücken-]Veldenz einer- sowie den Brüdern Konrad und Hans Marschall von Waldeck genannt von Üben (Ubenn), Rauskolb (Raußkolbenn) und anderen aus deren Anhang andererseits: Die Fehde und Feindschaft zwischen ihnen und ihren Helfern ist beendet, die Ungnade ist abgestellt. Gefangene sind sofort und unentgeltlich freizulassen. Die Schadensersatzforderungen von Alexander sollen dem Pfalzgrafen zu einer gütlichen Entscheidung überstellt werden. Beide Seiten sollen binnen 14 Tagen ihre Zustimmung oder Ablehnung kundtun. Wenn die Zustimmung beider Seiten vorliegt, will der Pfalzgraf die notwendige Verschreibung mit seinem Sekretsiegel besiegeln und übergeben. Die Fehde und Feindeshandlungen sollen für einen Monat ruhen und nach Annahme dieser Abmachung gänzlich aufgehoben sein.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1501 Oktober 25 (uff monntag nach der xi m jungfrawenn tag)
fol. 6v-7v
Urkunden
Ausstellungsort: Oppenheim
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden von der Kanzlei zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Ausfertigung: Staatsarchiv Amberg, Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden 636. Die dortige Ausfertigung enthält allerdings noch einen zusätzlichen Satz, dass die Verschreibung von Emmerich Roist (Rousten) Marschall von Waldeck und dessen Frau Lisa [von Kronberg] (Leyse) von dieser Abmachung unberührt bleibt Kopfregest: "Abscheidt zwischenn hertzog Allexander unnd den von Uben auch Raußkolbenn zw Oppenheim uff hinder sich bringen gescheen".
Kronberg, Lisa von; m. Emmerich Roist Marschall von Waldeck, erw. 14. Jh.
Marschall von Waldeck genannt von Üben (Iben), Hans; - ca. 1515
Marschall von Waldeck genannt von Üben (Iben), Konrad; erw. ca. 1472/76
Marschall von Waldeck, Emmerich Roist; erw. 14. Jh.
Rauskolb; erw. 1501
Oppenheim MZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:17 MESZ
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