Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet Streitigkeiten und Fehde zwischen Alexander von Pfalz-[Zweibrücken-]Veldenz einer- sowie den Brüdern Konrad und Hans Marschall von Waldeck genannt von Üben (Ubenn), Rauskolb (Raußkolbenn) und anderen aus deren Anhang andererseits: Die Fehde und Feindschaft zwischen ihnen und ihren Helfern ist beendet, die Ungnade ist abgestellt. Gefangene sind sofort und unentgeltlich freizulassen. Die Schadensersatzforderungen von Alexander sollen dem Pfalzgrafen zu einer gütlichen Entscheidung überstellt werden. Beide Seiten sollen binnen 14 Tagen ihre Zustimmung oder Ablehnung kundtun. Wenn die Zustimmung beider Seiten vorliegt, will der Pfalzgraf die notwendige Verschreibung mit seinem Sekretsiegel besiegeln und übergeben. Die Fehde und Feindeshandlungen sollen für einen Monat ruhen und nach Annahme dieser Abmachung gänzlich aufgehoben sein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner