Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Getreuen Wendel Baumann (Buwman), Schultheiß zu Kaiserslautern, und Markus Eberbecher (Marx Eberbechern) Irrungen wegen etlicher Scheltworte gehabt haben. Dafür sind sie vor dem Hofgericht verhört worden, wobei die Richter und Räte vermerkt haben, dass die Worte in Zorn und "bewegnis" ergangen seien, keiner Seite an Glimpf und Ehre schadeten und darum kein Rechtsaustrag notwendig sei. Nachdem die Parteien ihnen die Sache anheimgestellt haben, entscheiden die Richter und Räte ebendies und weiter, dass Wendel und Markus sich nicht weiter in der Sache beirren und vielmehr geschlichtet sein sollen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Entscheids.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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