Kardinalpriester Ludovicus S Lorenzo in Damaso, päpstlicher Kämmerer, quittiert Abt Hartung (Artoghum) und den Konvent von St. Emmeram über die Zahlung der Servitien an die apostolische Kammer aufgrund der Ernennung Hartungs zum Abt von St. Emmeram in Höhe von 75 Kammergulden an Jakob [Vannucci], Bischof von Perugia, päpstlichen Thesaurar, ferner für die Entrichtung von Servitien an ihn, Ludwig, und die Kleriker der Kammer in Höhe von fünf Kammergulden 38 Solidos und sechs Pfennigen, sowie über drei Servitien an päpstliche Familiare und Offiziale in Höhe von 17 Kammergulden, 15 Solidos und sechs Pfennigen durch Petrus und Johann de Medici. S: päpstliches Kammeramt

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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