Akten in Betreff der Volljährigkeitserklärung Herzog Karl Eugens. Fasz. II
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 230 Bü 26
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 230 Herzog Karl Eugen (1728-1793)
Herzog Karl Eugen (1728-1793) >> Volljährigkeit
1744-1745
Enthält:
- Zwei Schreiben König Friedrichs II. von Preußen an den Herzog Karl Eugen d. d. Potsdam 6. Febr. 1744 und Berlin 7. Febr. 1744, worin er demselben nach erlangter Volljährigkeit Lebens- und Regierungsratschläge erteilt ("Fürstenspiegel") Orig. beide französisch
- Laut der beiliegenden Dokumente, herzogliche Dekrete etc. kamen diese zwei Briefe den 5. Mai 1745 in das geh. Archiv und zwar mit dem geheimsten Handsignet des Herzogs pitschirt und von der Hand des Regierungsrats Steinheil folgendermaßen überschrieben: "Nota bene, zwei sichere auf das Sorgfältigste zu asservierende Pieces" (Beil. Nro. 1, 2), mit der ausdrücklichen Bestimmung "daß selbiges allda bestens aufgehoben, und keinem Menschen, wer der auch sein möge, vorgezeigt, geöffnet oder zugestellt, sondern verschlossen asserviert werden solle, es wäre dann daß höchst deroselben expresse eigenhändige Ordre deßfalls ein anderes disponieren sollte"; den 14. Mai 1760 wurde aber von dem Herzog selbst dem Kabinettsminister Grafen von Montmartin die Einsichtnahme gestattet (Beil. Nro. 3); den 21. Oktober 1776 wurden diese Schreiben von dem Herzog wieder zurückverlangt, und den 22. Oktober wieder versiegelt an das Archiv abgegeben mit der Aufschrift auf dem Paket von des Herzogs eigener Hand: "Dieses Aktenstück solle in dem herzogl. Archiv auf das Sorgfältigste aufbehalten und niemandem, wer es auch sei, alß Seiner herzoglichen Selbsten in Handen gegeben werden, wovor die Aufseher des herzogl. Archivs bei Seiner herzogl. Durchlaucht so lieb ihnen höchst dero Gnade und ihr Dienst ist, sammt und sonders zu stehen haben" (Beil. Nro. 4 und 5) Vi decreti d. d. 26. November 1842 wurde dieses Paket im Febr. 1840 geöffnet
- Diese Dokumente lagen früher im Repertor. "Könige insgemein" sub Preußen S. 23 b und S. 24 b, später im Repertor. "Preußen" S. 22 ff. und wurden 1866 in das Hausarchiv aufgenommen
- Zwei Schreiben König Friedrichs II. von Preußen an den Herzog Karl Eugen d. d. Potsdam 6. Febr. 1744 und Berlin 7. Febr. 1744, worin er demselben nach erlangter Volljährigkeit Lebens- und Regierungsratschläge erteilt ("Fürstenspiegel") Orig. beide französisch
- Laut der beiliegenden Dokumente, herzogliche Dekrete etc. kamen diese zwei Briefe den 5. Mai 1745 in das geh. Archiv und zwar mit dem geheimsten Handsignet des Herzogs pitschirt und von der Hand des Regierungsrats Steinheil folgendermaßen überschrieben: "Nota bene, zwei sichere auf das Sorgfältigste zu asservierende Pieces" (Beil. Nro. 1, 2), mit der ausdrücklichen Bestimmung "daß selbiges allda bestens aufgehoben, und keinem Menschen, wer der auch sein möge, vorgezeigt, geöffnet oder zugestellt, sondern verschlossen asserviert werden solle, es wäre dann daß höchst deroselben expresse eigenhändige Ordre deßfalls ein anderes disponieren sollte"; den 14. Mai 1760 wurde aber von dem Herzog selbst dem Kabinettsminister Grafen von Montmartin die Einsichtnahme gestattet (Beil. Nro. 3); den 21. Oktober 1776 wurden diese Schreiben von dem Herzog wieder zurückverlangt, und den 22. Oktober wieder versiegelt an das Archiv abgegeben mit der Aufschrift auf dem Paket von des Herzogs eigener Hand: "Dieses Aktenstück solle in dem herzogl. Archiv auf das Sorgfältigste aufbehalten und niemandem, wer es auch sei, alß Seiner herzoglichen Selbsten in Handen gegeben werden, wovor die Aufseher des herzogl. Archivs bei Seiner herzogl. Durchlaucht so lieb ihnen höchst dero Gnade und ihr Dienst ist, sammt und sonders zu stehen haben" (Beil. Nro. 4 und 5) Vi decreti d. d. 26. November 1842 wurde dieses Paket im Febr. 1840 geöffnet
- Diese Dokumente lagen früher im Repertor. "Könige insgemein" sub Preußen S. 23 b und S. 24 b, später im Repertor. "Preußen" S. 22 ff. und wurden 1866 in das Hausarchiv aufgenommen
Archivale
Berlin B
Potsdam P
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ