A1: Friedrich Pappenberger zu Unterfrankenohe, derzeit Landschreiber zu Sulzbach. A2: Hans von Brant zu Eschenbach. S1: A1. S2: A2. E: Abt Bartholomäus des Klosters Michelfeld einerseits und Lienhard Zeller, Bürger zu Sulzbach, andererseits. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen um die Verhandlohnung des Hammers zu Fischstein (Lkr. Pegnitz), den Lienhard Zeller von seinem Schwiegervater Sigmund Loneysen erkauft hat. Weil der Hammer ein Zinsgut sei, vermeint Zeller nicht schuldig zu sein, ihn zu verhandlohnen. Der Spruch lautet: Wegen der großen gehabten Mühe, den Hammer wieder aufzurichten, und wegen seiner künftigen getreuen Dienste, die zu leisten er sich gegenüber dem Kloster erboten hat, soll Zeller eine Summe Geldes, nämlich 14 Gulden rhein., geben und ihm darauf der Hammer nach Erbrecht verliehen werden. Ansonsten soll sich Zeller getreulich nach dem Inhalt seines Erbbriefs und seines Reverses halten.

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Staatsarchiv Amberg
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