Alexander, Bischof von Forli (?) (Forlinien(sis)), Nuntius und Orator des päpstlichen Legaten in Deutschland und den angrenzenden Ländern, erlaubt dem Johann von Neuneck (Nvvneck), Ritter (armiger), Konstanzer Diözese, seiner Gattin (conthoralis) und seinen Kindern, einen geeigneten Welt- oder Ordensgeistlichen als Beichtvater zu wählen, der einmal im Leben und im Tode von den dem apostolischen Stuhl reservierten Sünden, in anderen nicht dem apostolischen Stuhl reservierten Fällen beliebig oft absolvieren kann, jedoch unter Auferlegung einer nach dem Maß der Schuld bemessenen Buße, daß in dem Jahr, sobald die Urkunde an den Empfänger gelangt ist, er an den einzelnen Freitagen fasten muß. Wenn er dies überhaupt nicht oder teilweise nicht kann, soll der Beichtvater das Fasten in andere Werke der Frömmigkeit umwandeln. Wenn er mit ihm über eine derartige Sündenvergebung uneins wird, solange soll diese Vergebung kraftlos sein. Wenn Wiedergutmachung auferlegt worden ist, sollen er oder nach seinem Tod seine Erbe diese leisten
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Alexander, Bischof von Forli (?) (Forlinien(sis)), Nuntius und Orator des päpstlichen Legaten in Deutschland und den angrenzenden Ländern, erlaubt dem Johann von Neuneck (Nvvneck), Ritter (armiger), Konstanzer Diözese, seiner Gattin (conthoralis) und seinen Kindern, einen geeigneten Welt- oder Ordensgeistlichen als Beichtvater zu wählen, der einmal im Leben und im Tode von den dem apostolischen Stuhl reservierten Sünden, in anderen nicht dem apostolischen Stuhl reservierten Fällen beliebig oft absolvieren kann, jedoch unter Auferlegung einer nach dem Maß der Schuld bemessenen Buße, daß in dem Jahr, sobald die Urkunde an den Empfänger gelangt ist, er an den einzelnen Freitagen fasten muß. Wenn er dies überhaupt nicht oder teilweise nicht kann, soll der Beichtvater das Fasten in andere Werke der Frömmigkeit umwandeln. Wenn er mit ihm über eine derartige Sündenvergebung uneins wird, solange soll diese Vergebung kraftlos sein. Wenn Wiedergutmachung auferlegt worden ist, sollen er oder nach seinem Tod seine Erbe diese leisten
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 A T 1 Nr. 23
Repert. I D Kasten G, Fach 89 (dafür rot: B 57) Nr. 117
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 A T 1 Grafschaft Sigmaringen, Allgemeiner Teil: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen, Allgemeiner Teil: Urkunden >> 1. Urkunden
1477 April 15
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Basel
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: vom Siegel nur Pressel erhalten
Vermerke: rechts auf dem Umbug: F. Amerinus||Dorsualvermerk: R(egistra)ta
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: vom Siegel nur Pressel erhalten
Vermerke: rechts auf dem Umbug: F. Amerinus||Dorsualvermerk: R(egistra)ta
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:40 MESZ
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