Copia obligationis
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1481
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
1701 Juli 25, Jacobi
Regest: Bürgermeister und Rat des heil. Reichs Stadt Reutlingen bekennen, dass auf ihr inständiges Ersuchen in gemeiner Stadt vorgefallener grosser Notdurft, besonders aber zu Abstattung des von General von Freudenberg in nächstvorigen Kriegs-Troublen geborgten Kapitals von 8000 Gulden Ferdinand Christoph Harpprecht, Juris consultus, württ. Rat, Hofgerichtsassessor und Professor publicus bei der Universität Tübingen, 500 Gulden, desgleichen David Scheinemann, U.J.Dr. und Professor publicus, 500 Gulden; Johann Zeller, württ. Rat, weitberühmter Medicinae Dr. und Professor publicus, 1000 Gulden; Johann Conrad Creilinus, Professor Matheseos daselbst, 1000 Gulden; ferner nachfolgende Pia Corpora zu Tübingen: das Glock-Stipendium 250 Gulden, das Universitäts-Lazarett 250 Gulden, das Weinmann-Stipendium 400 Gulden und das Kellenbenz-Stipendium 350 Gulden, also zusammen 4250 Gulden rheinisch, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, an guten, groben und gangbaren Sorten ihnen gegen jährliches Interesse von 5% geliehen haben. Sie versprechen, diese Summe mit jährlich 212 Gulden 30 Kreuzern auf Jacobi zu verzinsen, erstmals i.J. 1702. Jeder Teil kann das Kapital 1/4 Jahr vor dem Zinstermin kündigen. Damit die Gläubiger am Kapital und Zins genugsam versichert sind, verschreiben sie als Unterpfand den der Stadt gehörigen Flecken Wannweil mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, der sonst niemand zu einem Spezial-Unterpfand verschrieben ist. Wenn sie den Zins auf die bestimmte Zeit nicht entrichten oder auf des einen oder andern Teils Kündigung mit der Bezahlung saumselig sein würden, so haben die Gläubiger, ihre Erben oder die berechtigten Inhaber dieses Briefs das Recht, das Unterpfand anzugreifen, bis sie an Kapital und Zins, Kosten und Schaden durchaus vergnügt (= befriedigt) sind Wenn die Gläubiger durch Krieg oder andere unglückliche Deterioration (= Verschlechterung) aus solchem Unterpfand keine völlige Satisfaction erhalten könnten, so wollen Bürgermeister und Rat Steuern, Zoll, Renten und Nutzungen der Stadt, soviel hiezu vonnöten, ebenfalls eingeräumt haben. Davor soll kein Privileg usw. die Stadt schützen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Die Übersteinstimmung dieser Copie mit dem wahren, ungezweifelten pergamentenen Original-Kapitalbrief beurkundet am 25. Juli 1701 die Kanzlei Reutlingen.
Ludwigsburg, 21. August 1732. Maria Catharina Jägerlin geborene von Gülchen, Wittib, bezeugt mit Unterschrift, von der Stadt Reutlingen 500 Gulden Kapital samt Zins empfangen zu haben.
Dorsal-/Marginalvermerke: Die Übersteinstimmung dieser Copie mit dem wahren, ungezweifelten pergamentenen Original-Kapitalbrief beurkundet am 25. Juli 1701 die Kanzlei Reutlingen.
Ludwigsburg, 21. August 1732. Maria Catharina Jägerlin geborene von Gülchen, Wittib, bezeugt mit Unterschrift, von der Stadt Reutlingen 500 Gulden Kapital samt Zins empfangen zu haben.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: kleiner Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Kopie
Zeugen / Siegler / Unterschriften: kleiner Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Kopie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ