Christian Tentzel zu Pfullingen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung, indem er erneut unerlaubtes Waidwerk getrieben und Wild geschossen hatte, zu Urach gef., jedoch auf sein Bitten und wegen seiner Jugend mit der Auflage freigel., 40 lb h Strafgeld und seine Atzung zu bezahlen sowie in Zukunft kein Gewehr mehr zu tragen und das Jagen zu unterlassen, schwört U. und verspricht eidlich, dies zu befolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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