Lokale Bergverwaltung (Bergreviere): Bergrevier Wiesbaden (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
426/3
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußen >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Bergbau und Gewerbe >> Lokale Bergverwaltung (Bergreviere)
Enthält: Akten: Vorbereitungen zur Einführung des Preußischen Berggesetzes (1866/1867); Tonbergwerk Köppel bei Schierstein (1865-1888); Phosphoritbetrieb im Regierungsbezirk Wiesbaden
Bestandsgeschichte: Zugänge 1901 und 1988
Siehe auch Serientitel.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Bergrevier Wiesbaden wurde durch Verordnung vom 12.8.1857 geschaffen (VBl. S. 170, 177). Der Bergverwaltungsbezirk umfasste die Ämter Königstein, Höchst, Hochheim, Langenschwalbach, Wiesbaden, Eltville, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen sowie den südlichen Teil des Amtes Idstein (Bremthal, Königshofen, Lenzhahn, Niedernhausen, Niederjosbach, Niederseelbach, Oberjosbach, Oberseelbach, Vockenhausen). Mit der Einführung des Preußischen Berggesetzes änderte sich die Bezeichnung 'Bergmeisterei' in 'Bergrevier'. Am 1.4.1867 wurde das Bergrevier auch auf das Gebiet der ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg (jedoch ohne das Oberamt Meisenheim) und die ehemaligen großherzoglich hessischen Gemeinden Rödelheim und Niederursel ausgedehnt. Vor 1895 wurde das 'Bergrevier Koblenz-Wiesbaden' mit dem Sitz in Koblenz gebildet. Sein rechtsrheinischer Teil umfasste die Kreise Frankfurt a.M. (Stadt) ohne Bockenheim, vom Stadtkreis Frankfurt a.M. die früheren Gemeinden Bonames, Hausen, Heddernheim, Niederrad, Niederursel und Oberrad, die Kreise Höchst, Obertaunus, Rheingau, einen Teil des Kreises St. Goarshausen, den Untertaunuskreis sowie den Stadt- und Landkreis Wiesbaden. Das Bergrevier Wiesbaden wurde nach 1927, jedoch vor 1953 aufgelöst.
Siehe auch Serientitel.
Findmittel: Findbuch von Sandra Heckmann, 1992
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Kartei
Bearbeiter: Sandra Heckmann, 1992
Bestandsgeschichte: Zugänge 1901 und 1988
Siehe auch Serientitel.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Bergrevier Wiesbaden wurde durch Verordnung vom 12.8.1857 geschaffen (VBl. S. 170, 177). Der Bergverwaltungsbezirk umfasste die Ämter Königstein, Höchst, Hochheim, Langenschwalbach, Wiesbaden, Eltville, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen sowie den südlichen Teil des Amtes Idstein (Bremthal, Königshofen, Lenzhahn, Niedernhausen, Niederjosbach, Niederseelbach, Oberjosbach, Oberseelbach, Vockenhausen). Mit der Einführung des Preußischen Berggesetzes änderte sich die Bezeichnung 'Bergmeisterei' in 'Bergrevier'. Am 1.4.1867 wurde das Bergrevier auch auf das Gebiet der ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg (jedoch ohne das Oberamt Meisenheim) und die ehemaligen großherzoglich hessischen Gemeinden Rödelheim und Niederursel ausgedehnt. Vor 1895 wurde das 'Bergrevier Koblenz-Wiesbaden' mit dem Sitz in Koblenz gebildet. Sein rechtsrheinischer Teil umfasste die Kreise Frankfurt a.M. (Stadt) ohne Bockenheim, vom Stadtkreis Frankfurt a.M. die früheren Gemeinden Bonames, Hausen, Heddernheim, Niederrad, Niederursel und Oberrad, die Kreise Höchst, Obertaunus, Rheingau, einen Teil des Kreises St. Goarshausen, den Untertaunuskreis sowie den Stadt- und Landkreis Wiesbaden. Das Bergrevier Wiesbaden wurde nach 1927, jedoch vor 1953 aufgelöst.
Siehe auch Serientitel.
Findmittel: Findbuch von Sandra Heckmann, 1992
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Kartei
Bearbeiter: Sandra Heckmann, 1992
10 m
Bestand
Literatur: Oberbergamt Bonn (Hrsg.): Beschreibung der Bergreviere Wiesbaden und Diez. Bonn 1893.
Literatur: Karl Leber: Reichs-, Staats- und Kommunal-Handbuch. Wiesbaden 1927, S. 390.
Literatur: Karl Leber: Reichs-, Staats- und Kommunal-Handbuch. Wiesbaden 1927, S. 390.
Heddernheim
Höchst
Bonames
Koblenz
Oberjosbach
Niederjosbach
Niederseelbach
Wiesbaden
Hochheim
St. Goarshausen
Niederrad
Eltville
Rüdesheim
Wehen
Idstein
Niedernhausen
Bad Schwalbach
Lenzhahn
Vockenhausen
Hausen b. Frankfurt
Rheingau
Rödelheim
Oberseelbach
Oberrad
Königshofen
Frankfurt
Bremthal
Königstein
Niederursel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ