Jacob Frickh von Reichenbach [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil er sich bei einem Streit durch Toben und Wüten unziemlich benommen und zugeschlagen hatte, schwört Urfehde, verspricht, keine Wehr zu tragen, keine Wirtshäuser, offene Zechen und Gesellschaften zu besuchen, sich wohl zu verhalten, seine Strafleistung und Atzung zu bezahlen, nachdem an ihm das Gerichtsurteil (8 Tage und Nächte Haft bei Wasser und Brot) vollstreckt worden war.