Kreisgericht Hechingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 393 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Preußischer Regierungsbezirk der Hohenzollerischen Lande >> Gerichte und Staatsanwaltschaften >> Kreisgericht Hechingen
(1777-) 1852 - 1878
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kreisgericht Hechingen wurde am 01. Januar 1852 für den Preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen als Gericht zweiter Instanz in Zivilsachen und leichteren Strafsachen sowie erster Instanz in schweren Strafsachen errichtet.
Einfache Sachen wurden von Einzelrichtern bzw. Gerichtskommissionen entschieden, die in den Bezirken ihren Sitz hatten, aber zum Kreisgericht gehörten.
Zum 01. Oktober 1879 wurden die Hohenzollernschen Lande dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main der preußischen Provinz Hessen-Nassau zugeteilt. Sie gehörten bis zum 01. April 1923 zu ihm, als sie zum württembergischen Oberlandesgericht Stuttgart kamen.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand umfasst 350 zum Teil preußisch geheftete Archivalieneinheiten mit einem Umfang von 14 laufenden Metern. Die Laufzeit reicht von 1777 bis 1878.
Durch einen Zettelkasten bestand bisher eine flache Verzeichnung, bei der die Unterlagen in den NVA (Neuverzeichnete Akten) I/ II-Bestand aufgenommen worden waren. Bettina Jourdan kontrollierte die in das Erschließungsprogramm scopeArchiv eingegebenen Titelaufnahmen, vergab fortlaufende neue Bestellnummern und verpackte die Unterlagen archivgerecht. Eine Herauslösung möglicher anderer Provenienzen konnte dabei nicht vorgenommen werden. Corinna Knobloch führte die Indizierung, Klassifizierung und abschließende Kontrollarbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Ho 393 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kreisgericht Hechingen wurde am 01. Januar 1852 für den Preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen als Gericht zweiter Instanz in Zivilsachen und leichteren Strafsachen sowie erster Instanz in schweren Strafsachen errichtet.
Einfache Sachen wurden von Einzelrichtern bzw. Gerichtskommissionen entschieden, die in den Bezirken ihren Sitz hatten, aber zum Kreisgericht gehörten.
Zum 01. Oktober 1879 wurden die Hohenzollernschen Lande dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main der preußischen Provinz Hessen-Nassau zugeteilt. Sie gehörten bis zum 01. April 1923 zu ihm, als sie zum württembergischen Oberlandesgericht Stuttgart kamen.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand umfasst 350 zum Teil preußisch geheftete Archivalieneinheiten mit einem Umfang von 14 laufenden Metern. Die Laufzeit reicht von 1777 bis 1878.
Durch einen Zettelkasten bestand bisher eine flache Verzeichnung, bei der die Unterlagen in den NVA (Neuverzeichnete Akten) I/ II-Bestand aufgenommen worden waren. Bettina Jourdan kontrollierte die in das Erschließungsprogramm scopeArchiv eingegebenen Titelaufnahmen, vergab fortlaufende neue Bestellnummern und verpackte die Unterlagen archivgerecht. Eine Herauslösung möglicher anderer Provenienzen konnte dabei nicht vorgenommen werden. Corinna Knobloch führte die Indizierung, Klassifizierung und abschließende Kontrollarbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Ho 393 T 1 Nr. [Bestellnummer]
350 Einheiten (14,0 lfd.m)
Bestand
Hechingen BL; Kreisgericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ