Die vom Stadtrat zu Öhringen bei der hiesigen fürstlichen Regierung angebrachte Beschwerde gegen den diesseitigen Untertan Johann Michel Krumrain zu Döttingen, als ob derselbe die von seinen Vorfahren jederzeit zum Almosen in Öhringen entrichtete jährliche Geldgült von 30 Kreuzern seit dem Jahr 1776 zurückhalte, weswegen dem Amt Döttingen die Untersuchung dieser Sache aufgegeben und hierauf aus der dortigen Amtsregistratur so viel eruriert worden, dass Krumrain diese Geldgült bisher außer Schuldigkeit entrichtet - sondern diese der Johann Jakob Stepper daselbst als Besitzer desjenigen Grasblättleins, auf welchem diese Gült hafte, zu übernehmen schuldig sei.