Vor Johann "zum Sterren", Schultheiß, und den Schöffen des Dorfgerichts Gau-Algesheim ("Algensheim") ("Cunrad Gausperg", "Pauls", Heinrich Mauchenheimer, Jakob von Aspisheim, "Hennikin Kneht", "Peder Stunkeier", "Herbel" zum Lamm und Peter "Gruwel") verkauft Herr Johann, "Gruwels" seligen Sohn, St. Johannes zu Mainz, vertreten durch den Stiftsherrn Konrad "Lyderbecher", zur Präsenz 3 Pfd. Heller Ewiggült, fällig zu Gau-Algesheim ("Algensheim") auf Martini, spätestens bis in die vier Weihnachtstage, und verlegt zu Unterpfand folgende Stücke (die nur den Hubenzins geben): Ein Drittel von 5 Morgen Weingarten an dem "Cloppe", neben "St. Michels Morgen"; ein Drittel von 3 1/2 Morgen an dem "Steynwingarte", oberhalb Herrn Johann "Crutz"; 1 Viertel Weingarten an dem Ockenheimer Wege, zwischen Henne, Jakobs Sohn, und Peter "Gruwel". S.: Schultheiß. "Datum 1355 feria quinta post diem beati Johannis Baptiste".
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International