1483 August 2 – Das Domkapitel genehmigt die Vertauschung (butenschop) der Curien zwischen dem Provisor des Priesterhauses zu den 11.000 Megeden Arnd Fabri und Herman Redelke als Bevollmächtigten des Vikars Adolf Redelken ton altaer omnium sanctorum in der Kapelle zu den 11.000 Megeden. Fabri überläßt sein Haus etc. tusschen den twen herendikes porten und zwischen einem gleichfalls der genannten Stiftung gehörigen Hause und des langben Beerndes des Pelsers Hause und erhält wieder das Haus des Vikars, so dat buten der utersten porten by den Ingange na der Capellen vorgenannten ys belegen, belastet mit einer Jahresrente von 1 Mark zugunsten des Domsuccentors. – Zeugen: Gerlacus de Haren et Arnoldus de Linghen. – Original Pergament, mit Unterschrift des Notars Kylman und Siegel des Kapitels ad causas am Pergamentstreifen.
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1483 August 2 – Das Domkapitel genehmigt die Vertauschung (butenschop) der Curien zwischen dem Provisor des Priesterhauses zu den 11.000 Megeden Arnd Fabri und Herman Redelke als Bevollmächtigten des Vikars Adolf Redelken ton altaer omnium sanctorum in der Kapelle zu den 11.000 Megeden. Fabri überläßt sein Haus etc. tusschen den twen herendikes porten und zwischen einem gleichfalls der genannten Stiftung gehörigen Hause und des langben Beerndes des Pelsers Hause und erhält wieder das Haus des Vikars, so dat buten der utersten porten by den Ingange na der Capellen vorgenannten ys belegen, belastet mit einer Jahresrente von 1 Mark zugunsten des Domsuccentors. – Zeugen: Gerlacus de Haren et Arnoldus de Linghen. – Original Pergament, mit Unterschrift des Notars Kylman und Siegel des Kapitels ad causas am Pergamentstreifen.
BAOS U2 1483 August 2
C 10.2 U2 Generalvikariat
U2 Generalvikariat
2. August 1483
Urkunde
das Domkapitel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.12.2025, 09:22 MEZ