Walter von Andlau (Andela), Ritter, bekundet, dass er für sich und seine Erben, insbesondere mit Zustimmung seiner Schwester Sophie (Phihe), Äbtissin zu Andlau, und der Klosterfrauen daselbst (der gestieffte und des cappittels gemeinlich des closters zue Andela), von denen er auch die im folgenden genannten Weinreben zu Lehen trägt, an Búttelhenselin, Búttellauwelins Sohn, wohnhaft im Dorf Marlenheim (Marley), verkauft hat: 2 nebeneinanderliegende Acker Weingarten, im Marlenheimer Bann "an dem strange gelegen", neben Johann Barpfennig, Bürger zu Straßburg, auf der einen und neben dem Edelknecht Klaus von Nordheim (Northeim) auf der anderen Seite, zu freiem Eigentum; 1 Acker Weingarten, in Nordheimer Bann an dem Scherleberge gelegen, neben "Anegelers graben" auf der einen und neben der Barpfennigen, einer Bürgerin zu Straßburg, auf der anderen Seite, ebenfalls zu freiem Eigentum. Er bekennt, diesen Verkauf zum Preis von 23 Pfund Straßburger Pfennig getätigt zu haben, die er vom Käufer vollständig erhalten und in anderen Gütern wieder sicher angelegt hat. Er hat dem Käufer die genannten Reben zu freiem Eigentum übergeben unter Darreichung eines Halms, öffentlich an "des richs straßen". Äbtissin Sophie und die Klosterfrauen von Andlau bestätigen, dass dieser Verkauf zu freiem Eigentum auf Bitten des Walter von Andlau geschehen ist. Mit den Gütern, in denen er den Kauferlös angelegt hat, wird er weiterhin Lehnsmann des Klosters bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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