Umwandlung des Ausschlusses in die Erteilung einer Verwarnung und Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung eines Parteiamtes auf die Dauer von 3 Jahren in der Parteigerichtssache gegen den Pg. Adolf SIEGEL, geb. 2.8.1881, Drechslermeister in Essen, wegen Zuwiderhandlung gegen die Bestrebungen der NSDAP (Nichtteilnahme an der Wahl vom 10.4.1938 und Spende von 1 Pfennig für das Jugendherbergswerk)