Ulrich Sanderman und Metzgen von Helmstatt, seine Ehefrau, verpflichten sich, den Bestimmungen eines ihnen von Graf Ludwig zu Löwenstein (Lewenstein), Herrn zu Scharfeneck (Scharffneck), übermittelten Vertrags, abgeschlossen mit ihren Geschwistern und Schwägern über das väterliche Erbe, gewissenhaft nachzukommen.