Staatliches Forstamt Sindelfingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/66
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt >> Staatliche Forstämter 'neuer Ordnung' (ab 1902)
1902-1961 (Va ab 1819)
Überlieferungsgeschichte
Im Zuge der Neuorganisation der Forstverwaltung des Königreichs Württemberg wurde durch die Auflösung des Forstamtes a.O. Tübingen/Bebenhausen am 1.4.1902 das Revier Böblingen als Forstamt n.O. verselbständigt. Durch die Neueinteilung dessen Sprengels wurde 1918 das Forstamt Sindelfingen errichtet.
Der Bestand ist 1992 im Staatsarchiv eingekommen und enthält u.a. Personalakten und Akten über den Besitz der Staatsforstverwaltung sowie über das Etat- und Rechnungswesen. Im Jahr 2012 wurde der Bestand um den Zugang 1998/92 ergänzt.
Vorbemerkung: Das Forstamt neuer Ordnung Sindelfingen ging aus der Hut Sindelfingen hervor, die seit 1806 dem Oberforstamt Leonberg zugeordnet war. Mit der ersten Forstorganisation König Wilhelms I. vom 7. Juni 1818 wurde der Sitz des Oberforstamtes Leonberg nach Böblingen verlegt; die bislang 15 Huten wurden zu 7 Revieren zusammengefaßt, wobei die Hut Sindelfingen im Revier Rohr aufging (Reg.Bl. 1818, S. 289). 1822 wurde mit der zweiten Forstorganisation König Wilhelms I. der Sitz des Oberforstamtes wieder von Böblingen nach Leonberg zurückverlegt. Mit Erlaß vom 10. Mai 1841 wurde das Revier Rohr/Vaihingen (mit Sitz in Vaihingen a.F.) aufgelöst; die Ortsmarkungen Sindelfingen und Maichingen wurden dem aus der Vereinigung der Forstreviere Böblingen und Ehningen neu gebildeten Revier Böblingen (mit Sitz in Böblingen) zugeteilt. Mit der Neueinteilung der Forstamtsbezirke auf 22. Februar 1888 hat das Forstamt a.O. Leonberg das Revier Böblingen an das Forstamt a.O. Tübingen/Bebenhausen ab. Im Zuge der Neuorganisation der Forstverwaltung zum 1. April 1902 wurde das Forstamt a.O. Tübingen/Bebenhausen aufgelöst und das Revier Böblingen als Forstamt n.O. verselbständigt. 1918 wurde der Sprengel des Forstamtes neu eingeteilt; ein Teil des Bezirkes wurde dem neu errichteten Forstamt Sindelfingen zugeordnet. Der Bezirk des Forstamts Sindelfingen umfaßt heute die Gemeinden Aidlingen, Böblingen, Grafenau, Magstadt und Sindelfingen sowie die Stadtwalddistrikte von Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart. Der im vorliegenden Repertorium erfaßte Bestand wurde im November 1992 vom Forstamt Sindelfingen an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die Akten umfassen eine Gesamtlaufzeit von 1819 bis 1961; entsprechend der Vorgeschichte des Forstamts enthalten die Akten aus Vorprovenienzen Unterlagen der Forstämter a.O. Leonberg (bzw. Böblingen) und Tübingen/Bebenhausen sowie des Forstamts n.O. Böblingen. Die ungeordnet eingekommenen Akten wurden nach dem Aktenplan der Forstverwaltung von 1903 eingegliedert. Verzeichnung des Bestandes übernahmen die Archivinspektoranwärterinnen Ulrike Holzmann, Annelie Jägersküpper und Dorothea Kiwitt im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst unter Anleitung der Unterzeichnende, die auch die Gliederung und Abschlußarbeiten besorgte. Die Reinschrift des Findmittels fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand FL 605/66 umfaßt 42 Archivalieneinheiten = 1,4 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im März 1993 Dr. Nicole Bickhoff Nachtrag Der Bestand wurde um den Zugang 1998/92 ergänzt, der mit Ablieferungsliste eingeliefert wurde, aber noch nicht auf Vollständigkeit und Übereinstimmung von Liste und Aktenlieferung geprüft ist. Ludwigsburg, im Januar 2012 Dr. Kai Naumann
Im Zuge der Neuorganisation der Forstverwaltung des Königreichs Württemberg wurde durch die Auflösung des Forstamtes a.O. Tübingen/Bebenhausen am 1.4.1902 das Revier Böblingen als Forstamt n.O. verselbständigt. Durch die Neueinteilung dessen Sprengels wurde 1918 das Forstamt Sindelfingen errichtet.
Der Bestand ist 1992 im Staatsarchiv eingekommen und enthält u.a. Personalakten und Akten über den Besitz der Staatsforstverwaltung sowie über das Etat- und Rechnungswesen. Im Jahr 2012 wurde der Bestand um den Zugang 1998/92 ergänzt.
Vorbemerkung: Das Forstamt neuer Ordnung Sindelfingen ging aus der Hut Sindelfingen hervor, die seit 1806 dem Oberforstamt Leonberg zugeordnet war. Mit der ersten Forstorganisation König Wilhelms I. vom 7. Juni 1818 wurde der Sitz des Oberforstamtes Leonberg nach Böblingen verlegt; die bislang 15 Huten wurden zu 7 Revieren zusammengefaßt, wobei die Hut Sindelfingen im Revier Rohr aufging (Reg.Bl. 1818, S. 289). 1822 wurde mit der zweiten Forstorganisation König Wilhelms I. der Sitz des Oberforstamtes wieder von Böblingen nach Leonberg zurückverlegt. Mit Erlaß vom 10. Mai 1841 wurde das Revier Rohr/Vaihingen (mit Sitz in Vaihingen a.F.) aufgelöst; die Ortsmarkungen Sindelfingen und Maichingen wurden dem aus der Vereinigung der Forstreviere Böblingen und Ehningen neu gebildeten Revier Böblingen (mit Sitz in Böblingen) zugeteilt. Mit der Neueinteilung der Forstamtsbezirke auf 22. Februar 1888 hat das Forstamt a.O. Leonberg das Revier Böblingen an das Forstamt a.O. Tübingen/Bebenhausen ab. Im Zuge der Neuorganisation der Forstverwaltung zum 1. April 1902 wurde das Forstamt a.O. Tübingen/Bebenhausen aufgelöst und das Revier Böblingen als Forstamt n.O. verselbständigt. 1918 wurde der Sprengel des Forstamtes neu eingeteilt; ein Teil des Bezirkes wurde dem neu errichteten Forstamt Sindelfingen zugeordnet. Der Bezirk des Forstamts Sindelfingen umfaßt heute die Gemeinden Aidlingen, Böblingen, Grafenau, Magstadt und Sindelfingen sowie die Stadtwalddistrikte von Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart. Der im vorliegenden Repertorium erfaßte Bestand wurde im November 1992 vom Forstamt Sindelfingen an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die Akten umfassen eine Gesamtlaufzeit von 1819 bis 1961; entsprechend der Vorgeschichte des Forstamts enthalten die Akten aus Vorprovenienzen Unterlagen der Forstämter a.O. Leonberg (bzw. Böblingen) und Tübingen/Bebenhausen sowie des Forstamts n.O. Böblingen. Die ungeordnet eingekommenen Akten wurden nach dem Aktenplan der Forstverwaltung von 1903 eingegliedert. Verzeichnung des Bestandes übernahmen die Archivinspektoranwärterinnen Ulrike Holzmann, Annelie Jägersküpper und Dorothea Kiwitt im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst unter Anleitung der Unterzeichnende, die auch die Gliederung und Abschlußarbeiten besorgte. Die Reinschrift des Findmittels fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand FL 605/66 umfaßt 42 Archivalieneinheiten = 1,4 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im März 1993 Dr. Nicole Bickhoff Nachtrag Der Bestand wurde um den Zugang 1998/92 ergänzt, der mit Ablieferungsliste eingeliefert wurde, aber noch nicht auf Vollständigkeit und Übereinstimmung von Liste und Aktenlieferung geprüft ist. Ludwigsburg, im Januar 2012 Dr. Kai Naumann
42 Büschel (1,4 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
Hierarchie
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