Die Ulmer Richter und Bürger Peter Ungelter der Ältere und Konrad Ott, von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bestellte Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], verleihen Peter Böler von Erbach ("Elrbach") [Alb-Donau-Kreis] die Selde des Spitals in Erbach mit allen Zugehörungen zu Erbrecht. Er soll davon dem Spital jährlich 4 Pfund und 6 Schilling Heller, 4 Metzen Öl, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn entrichten. Bei Besitzwechseln stehen dem Spital von dem Abziehenden 5 Schilling Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer 5 Schilling Heller als Handlohn zu. Bei Säumnis fällt die Selde wieder an das Spital zurück. Wollen Peter Böler oder seine Erben die Selde verkaufen, dann steht dem Spital daran ein Vorkaufsrecht zu.