Abt Johannes [II.], Prior Wilhelm und der Konvent des Klosters Metten verkaufen zur Aufbringung eines von Herzog Maximilian [I.] von Bayern durch Befehl vom 02. Dezember 1619 vom Kloster geforderten Anlehens mangels vorhandenen Barvermögens an Christoph Hörl, Gerichtsschreiber in Zwiesel, und seine Frau Maria 50 Gulden jährlicher Gült aus elf dem Gotteshaus Metten eigenen Gütern zu Höhenrain und im Landgericht Natternberg, woraus dem Kloster alljährlich 42 Gulden 7 Pfennige und 1 Heller Grundgült und auf den Kasten nach Michaelsbuch eine gewisse Menge Getreide gereicht werden, um 1000 rheinische Gulden und quittieren, behalten sich jedoch den Rückkauf gegen halbjährige vorherige Anzeige vor. Außerdem haben sie dem Käufer einen Willbrief des Herzogs Maximilian zugestellt.;. S1: Abt Johannes [II.] von Metten; S2: Konvent zu Metten