Zwischen Abt und Kovent des Zisterzienserklosters Kaisheim ("Kayßen") [Lkr. Donau-Ries] auf der einen Seite und der Stadt Geislingen [a. d. Steige/Lkr. Göppingen] auf der anderen Seite herrscht Streit darüber, ob die Bewohner des Kaisheimer Klosterhofes in Geislingen zu den städtischen Abgaben und Dienstleistungen herangezogen werden dürfen. In diesem Streit haben nun Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm einen Vergleich zwischen den Parteien herbeigeführt. Danach ist der Klosterhof ein Freihof und der Stadt Geislingen zu keinerlei Abgaben und Diensten verpflichtet. Diejenigen Personen aber, die die auf dem Hof errichteten Häuser bewohnen, müssen der Stadt für ihre liegenden und fahrenden Güter in Stadt und Gemarkung Geislingen Abgaben entrichten wie andere Bürger auch und können zu den Wach- und anderen städtischen Diensten herangezogen werden. Diesen Vergleich haben der derzeitige Ulmer Bürgermeister Heinrich Krafft sowie die Ulmer Bürger und Richter Johann Besserer, Georg Löw ("Leo"), Wilhelm Rot, Heinrich von Günzburg, Heinrich Dietenheimer, Bartholomäus Gregg und Konrad Ott vermittelt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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