Bläsin Bayer aus Kaltental, wegen Wilderei im württembergischen Forst und Wildbann zu Stuttgart gef., jedoch auf Bitte seiner Freunde und seiner Familie mit der Auflage freigel., 20 lb h Strafe zu bezahlen, seine Gefängniskosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu gebrauchen, keine Hunde mit sich in die Wälder zu führen, vielmehr jederzeit im fürstlichen Forst angetroffene Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U. Er verspricht ferner, sich auf Mahnung der Obrigkeit innerhalb von 14 Tagen zu stellen, und bürgt für sich und seine Erben mit 200 fl. Er setzt als Unterpfand ein: 3 Viertel Weinberg in der Afternhalde, zwischen Jörg Sparer und Jakob Merlin gelegen, zinst Hans Ruf 2 fl; 1 J. Acker auf dem Bühl, zwischen Hans Bener und Hans Eglin gelegen, zinst 2 Hühner; ferner 1 J. Acker und 1 Tw. Wiese am Altenberg, zwischen denen von Esslingen, dem Stadtwald und Jörg Mautz gelegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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