Cunrad Herr zu Bickenbach stiftet auf der Burg zu Klingenberg eine ewige Messe auf einem dazu errichteten Altar, wofür jeweils er und seine Erben den Kaplan ernennen sollen, und erbittet dazu die Einwilligung des Grafen Johann zu Wertheim, von dem die Hälfte der Pfarre daselbst zu Lehen rührt. Die Opfer auf diesem Altar sollen halb dem Pfarrer oder seinem Vikar und halb dem Kaplan gehören, nur die vier rechten Opfer dem Pfarrer oder seinem Vikar ganz. Im übrigen soll der Kaplan der Pfarre an ihren Rechten und Einkünften keinen Abtrag tun.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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