Oberfinanzdirektion Oldenburg (Bestand)
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NLA OL, Rep 510
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.3 Finanzen / Kataster / Wirtschaft >> 2.3.1 Finanzbehörden
1935-1983
Enthält: Finanzverwaltung 1951-1968 (11); Steuerrecht 1935-1992 (55).
Beschreibung: Rep 510 Oberfinanzdirektion Oldenburg
Zeit: 1935-1988
Bestandsgeschichte: Die Organisation der Oberfinanzdirektion (OFD) beruht auf Art. 108 des Grundgesetzes und auf dem Gesetz über die Finanzverwaltung (§§ 1, 2 u. 7 ff.). Danach war die OFD Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung. Bis zum 31.12.2007 war die OFD Mittelbehörde des Bundes und des Landes. Mit der Strukturreform der Bundesfinanzverwaltung zum 1. Januar 2008 sind die bis dahin von der OFD wahrgenommenen Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung an die Bundesfinanzdirektionen Mitte und Nord abgegeben worden. In Oldenburg befindet sich die Abteilung 2 (Steuern).
Ihre Aufgabe ist die Aufsicht und Unterstützung der in Niedersachsen nachgeordneten Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Der Sitz einer Abteilung in Oldenburg ist in Niedersachsen historisch begründet. Mit dem Aufbau der Reichsfinanzverwaltung war 1920 das Landesfinanzamt Oldenburg als steuerliche Mittelbehörde für den Bereich des Landes Oldenburg errichtet worden. 1934 wurden dann die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser zu einem neuen Landesfinanzamt Weser-Ems mit Sitz in Bremen vereinigt, so dass Oldenburg den Sitz einer steuerlichen Mittelbehörde verloren hatte. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich jedoch heraus, dass die Größe des Oberfinanzbezirks Hannover (mit dem Land Oldenburg) die Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium des damals noch selbstständigen Landes Oldenburg und dessen Militärregierung erschwerte. Um dem entgegenzuwirken, wurde per 1. Juli 1947 in Oldenburg eine Zweigstelle der OFD Hannover, die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung Oldenburg, errichtet. Der OFD nachgeordnete Behörden sind die Finanzämter (Rep 520), das Finanzamt für Großbetriebsprüfung (Rep 520 GBP) und das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (Rep 520 STRAF). Das zu betreuende Gebiet umfasst den Regierungsbezirk Weser-Ems und Teile der Regierungsbezirke Hannover und Lüneburg.
Zum 1. Oktober 2017 wurde die OFD aufgelöst (Beschluss der Landesregierung vom 24.05.2017). Die Aufgaben im Bereich Steuerverwaltung werden nun von der neu gegründeten Mittelbehörde Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) wahrgenommen.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Beschreibung: Rep 510 Oberfinanzdirektion Oldenburg
Zeit: 1935-1988
Bestandsgeschichte: Die Organisation der Oberfinanzdirektion (OFD) beruht auf Art. 108 des Grundgesetzes und auf dem Gesetz über die Finanzverwaltung (§§ 1, 2 u. 7 ff.). Danach war die OFD Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung. Bis zum 31.12.2007 war die OFD Mittelbehörde des Bundes und des Landes. Mit der Strukturreform der Bundesfinanzverwaltung zum 1. Januar 2008 sind die bis dahin von der OFD wahrgenommenen Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung an die Bundesfinanzdirektionen Mitte und Nord abgegeben worden. In Oldenburg befindet sich die Abteilung 2 (Steuern).
Ihre Aufgabe ist die Aufsicht und Unterstützung der in Niedersachsen nachgeordneten Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Der Sitz einer Abteilung in Oldenburg ist in Niedersachsen historisch begründet. Mit dem Aufbau der Reichsfinanzverwaltung war 1920 das Landesfinanzamt Oldenburg als steuerliche Mittelbehörde für den Bereich des Landes Oldenburg errichtet worden. 1934 wurden dann die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser zu einem neuen Landesfinanzamt Weser-Ems mit Sitz in Bremen vereinigt, so dass Oldenburg den Sitz einer steuerlichen Mittelbehörde verloren hatte. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich jedoch heraus, dass die Größe des Oberfinanzbezirks Hannover (mit dem Land Oldenburg) die Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium des damals noch selbstständigen Landes Oldenburg und dessen Militärregierung erschwerte. Um dem entgegenzuwirken, wurde per 1. Juli 1947 in Oldenburg eine Zweigstelle der OFD Hannover, die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung Oldenburg, errichtet. Der OFD nachgeordnete Behörden sind die Finanzämter (Rep 520), das Finanzamt für Großbetriebsprüfung (Rep 520 GBP) und das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (Rep 520 STRAF). Das zu betreuende Gebiet umfasst den Regierungsbezirk Weser-Ems und Teile der Regierungsbezirke Hannover und Lüneburg.
Zum 1. Oktober 2017 wurde die OFD aufgelöst (Beschluss der Landesregierung vom 24.05.2017). Die Aufgaben im Bereich Steuerverwaltung werden nun von der neu gegründeten Mittelbehörde Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) wahrgenommen.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
3; 66 Verzeichnungseinheiten (Stand September 2017)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ