Konrad von Bastheim und seine Schwester Petrissa bekennen: Ihre Eltern Markward und Kunigunde von Bastheim haben über 1 Joch Weinberg in der Gemarkung Münnerstadt ("Mv/o/nrichstad") folgende testamentarische Verfügungen getroffen. Das Älteste ihrer Kinder soll diesen Weinberg auf Lebenszeit bewirtschaften und davon jährlich 52 Heller der Pfarrei und der Deutschordenskommende in Münnerstadt entrichten. Davon soll man dann wöchentlich am Montag eine Seelmesse für die Eheleute feiern. Nach dem Tod der Geschwister soll der Weinberg verkauft werden, wobei der an die Pfarrei und die Kommende zu entrichtende Zins auf ewig auf ihm lasten soll. Der Verkaufserlös fällt zu gleichen Teilen an die Deutschordenskommende und das Augustinerkloster in Münnerstadt, das Kloster Frauenroth ("Vrawenro/e/de") und [die Kapelle] St. Veit bei Neustadt ("Nu/e/wenstad"). Die Geschwister haben den Weinberg von Komtur und Brüdern der Deutschordenskommende in Würzburg erhalten. Sie verpflichten sich zu fristgerechter Bezahlung des Zinses und Einhaltung der von ihren Eltern getroffenen Verfügungen. Auf ihre Bitte siegelt Abt Konrad [Klupfel] von Bildhausen ("Byldehusen"). Datum 1327 in crastino Michahelis. Aussteller: Konrad und Petrissa von Bastheim. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt