Graf Hug von Montfort und Rothenfels, Herr zu Tettnang und Argen, beurkundet, dass er als Kastvogt des Paulinerklosters Langnau und mit Wissen und Bewilligung Johann Vogts, des dortigen Priors, Martin Sutter zu Rappertsweiler (Raperschweiler), den ehelichen Sohn des Jörg Sutter und der Ursula Lanz, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes aus seiner und des Gotteshauses Leibherrschaft entlassen hat. Die Aussteller sprechen genannten Martin von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihm, ab sofort nach Belieben bei anderen Herren, in Städten oder "andern orten" neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, ungehindert durch sie selbst, ihre Erben oder Amtsnachfolger, in deren Namen sie noch einmal ausdrücklich auf ihre bisherigen Gerechtigkeiten und Ansprüche verzichten. Abschließend bekräftigt Prior Vogt, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und seiner Zustimmung geschehen ist.