Wessel Hannenboem bestätigt, dass er an Johann Roseken, welcher mit dem Altar der hll. Philipp und Jakob belehnt ist, zum Behuf dieses Altars eine jährliche Rente von einem rheinischen Gulden aus einem Haus bei der Renne-Porte und aus einem Garten vor dieser Porte [verkauft hat].

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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