Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und zwei genannte Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Ludwig Nickhel, Bürger zu Bischofsheim, und seine Ehefrau Barbara dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Hausgereut 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.