Kurfürst Philipp von der Pfalz und Johann I. von Pfalz-Simmern, beide Grafen zu Sponheim, bekunden, dass sie Hans Schwab (Swab), wohnhaft zu Kreuznach, treuer geleisteter und zukünftiger Dienste wegen, sein jetziges Hab und Gut in der Stadt Kreuznach von Bede, Schatzung, Fron und anderen bürgerlichen Beschwerungen auf seinen Lebtag befreit haben. Die Aussteller weisen ihre Amtleute, Untertanen und "verwannten" um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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