Abt Gherlef von Harsefeld, Ritter Meynrik, Gheuerd und Frederik genannt Schulten bezeugen, dass ihnen Graf Adolf VII. von Holstein-Plön das Schloß Vörde mit dem dazu gehörigen Lande wieder ausgeliefert hat und verpflichten sich, ihm in zwei Terminen 790 und 1500 Mark zu zahlen. d.d. Geschen 1377 in sunte Feliciani daghe und Adaucti. Dekan Werner der Hamburger Kirche und Bürgermeister und Rat von Hamburg vidimieren die Urkunde des Bremer Erzbischofs Albert von Bremen von 1375 Oktober 31 und die Urkunde des Abtes Gherlef von Herceuelde betr. das Schloß Vörde von 1377 August 30. d.d. Gheven 1378 des ersten zonendaghes na pynxesten.
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Abt Gherlef von Harsefeld, Ritter Meynrik, Gheuerd und Frederik genannt Schulten bezeugen, dass ihnen Graf Adolf VII. von Holstein-Plön das Schloß Vörde mit dem dazu gehörigen Lande wieder ausgeliefert hat und verpflichten sich, ihm in zwei Terminen 790 und 1500 Mark zu zahlen. d.d. Geschen 1377 in sunte Feliciani daghe und Adaucti. Dekan Werner der Hamburger Kirche und Bürgermeister und Rat von Hamburg vidimieren die Urkunde des Bremer Erzbischofs Albert von Bremen von 1375 Oktober 31 und die Urkunde des Abtes Gherlef von Herceuelde betr. das Schloß Vörde von 1377 August 30. d.d. Gheven 1378 des ersten zonendaghes na pynxesten.
LASH, Urk.-Abt. 1 Nr. 410
Gemeinsch. Archiv Cap. XXXIII Nr. 40
Urk.-Abt. 1 Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544: Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544
Urk.-Abt. 1 Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544: Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544 >> 1 Urkunden
1377-1378
Enthält: In einen Transsumpt des Kapitels und des Rats zu Hamburg mit dem Siegel von 1378 Juni 13 Druck: SHUS II, 254. SHRU 6, 133 Ausfertigung auf Pergament mit den Siegeln der Kirche und der Stadtverwaltung Hamburg in braunen Wachs an Presseln Druck: SHRU 6, 199
Verzeichnung
1377 August 30, 1378 Juni 13
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:00 MEZ