Der Offizial des Marquard vom Stein, Dompropst zu Mainz (Maguntine), Bamberg (Bombergensis) und Augsburg (Augustensis) teilt allen Rektoren der se...
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NACHWEIS
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A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.7 (Gau-)Odernheim >> 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim
1543 April 6
Unterschrift: Joannes Pabri, Notarius. Ausfertigung, Pergament, beschädigt, Siegel vom Pressel abgefallen, Staatsarchiv Darmstadt Urkunde Gau-Odernheim; Abschrift 16. Jh. Papier Staatsarchiv Wiesbaden Abt. 11 Urkunde 880; Abschrift 17. Jh. Papier Staatsarchiv Darmstadt E 5 B 3 Konv. 451 Fasc. 1
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1543 die mensis Aprilis sexta
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial des Marquard vom Stein, Dompropst zu Mainz (Maguntine), Bamberg (Bombergensis) und Augsburg (Augustensis) teilt allen Rektoren der seiner Jurisdiktion unterworfenen Pfarrkirchen mit, dass ihm Johannes von Siegen (Sy-), Professkanoniker, Präinontratenserordens, durch Laurentius, Abt des Klosters Arnstein, Prämonstratenserordens, Trierer (Treverensis) Bistums, als wahren Kollator zur Kapelle auf dem Petersberg (montis sancti Petri), Mainzer (Moguntine) Bistums, vakant durch den Tod des Emerich Plade, ihres letzten Besitzers, präsentiert worden ist und er, da auf dessen Proklamation kein Einspruch erfolgt ist, diesen Johannes, der persönlich vor ihm erschienen ist, durch Aufsetzung eines Biretts investiert hat und befiehlt diesen oder dessen rechtmässigen Prokurator in den Besitz der Kapelle und aller ihrer Einkünfte und Rechte zu setzen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Mainzer (Moguntine) Propstei
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Becker in: Kassau. Annal. XVI 1881 S. 49 Anm. 4. Johannes von Siegen, Propst des St. Petersberges und Pleban in Winden (Wyn-), Priester und Kanoniker im Kloster Arnstein + am 17. Januar Nekrolog des Klosters Arnstein in: Nassau. Annal. XVI 1881 S. 49
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial des Marquard vom Stein, Dompropst zu Mainz (Maguntine), Bamberg (Bombergensis) und Augsburg (Augustensis) teilt allen Rektoren der seiner Jurisdiktion unterworfenen Pfarrkirchen mit, dass ihm Johannes von Siegen (Sy-), Professkanoniker, Präinontratenserordens, durch Laurentius, Abt des Klosters Arnstein, Prämonstratenserordens, Trierer (Treverensis) Bistums, als wahren Kollator zur Kapelle auf dem Petersberg (montis sancti Petri), Mainzer (Moguntine) Bistums, vakant durch den Tod des Emerich Plade, ihres letzten Besitzers, präsentiert worden ist und er, da auf dessen Proklamation kein Einspruch erfolgt ist, diesen Johannes, der persönlich vor ihm erschienen ist, durch Aufsetzung eines Biretts investiert hat und befiehlt diesen oder dessen rechtmässigen Prokurator in den Besitz der Kapelle und aller ihrer Einkünfte und Rechte zu setzen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Mainzer (Moguntine) Propstei
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Becker in: Kassau. Annal. XVI 1881 S. 49 Anm. 4. Johannes von Siegen, Propst des St. Petersberges und Pleban in Winden (Wyn-), Priester und Kanoniker im Kloster Arnstein + am 17. Januar Nekrolog des Klosters Arnstein in: Nassau. Annal. XVI 1881 S. 49
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
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- 13.7 (Gau-)Odernheim (Gliederung)
- 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim (Gliederung)