Kaiser Karl V. gebietet dem Stift St. Michael zu den Wengen in Ulm, Matthäus Ainkhurn, ehemaligen Kammerkanzleischreiber König Ferdinands I. und jetzigen Schreiber bei der Deutschen Hofkanzlei, als Laienherrenpfründner mit vollen Versorgungsansprüchen (Kuchen und Keller) auf Lebenszeit bei sich aufzunehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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