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Oldenburgische Diplomatie und Gesandtschaften (Bestand)
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Enthält: Diplomatische Korrespondenz 1773-1811 (31); Berichte der Gesandten am Reichstag in Regensburg 1778-1806 (33); Anlagen zu den Reichstagsberichten 1615-1846 (1359); Wiener Kongress 1814-1815 (2); Protokolle, Verhandlungs- und Sitzungsniederschriften der Gesandtschaft beim Deutschen Bund in Frankfurt am Main 1816-1866 (77); Militärkommission des Deutschen Bundes, Militärangelegenheiten und Bundesflotte 1816-1866 (97); Oldenburgische Gesandtschaft, Personal und Verwaltungssachen, Berichte und Rekripte 1815-1866 (160); Bundesversammlung 1793-1866 (214); Oldenburgische Gesandtschaft in Wien 1838-1866 (38); Oldenburgische Gesandtschaft in Berlin 1851-1884 (46); Vertretung Oldenburgs beim Reichsrat bzw. im Deutschen Reich 1919-1939 (308); Konsulate 1816-1938 (148); Münsterische Diözesanangelegenheiten 1823-1835 (1).
Beschreibung: Best. 40 Oldenburgische Diplomatie und Gesandtschaften
Zeit: 1615-1939
Bestandsgeschichte: Der Bestand ist ein archivischer Sammelbestand, in den alle ehemaligen Kleinbestände, welche Schriftgut diplomatischer Natur enthielten, zusammengeführt wurden. Bei gründlicher Forschung über die Diplomatie der oldenburgischen Herzöge sind auch Best. 30 (Kabinettsregistratur Lübeck) und 31 (Kabinettsregistratur Oldenburg) heranzuziehen, denn dort findet sich die Überlieferung des mit außenpolitischer Kompetenz ausgestatteten Kabinetts, also praktisch die Gegenüberlieferung zu den hier vorliegenden einzelnen Kanzleiüberlieferungen der Gesandten.
Der Bestand der Diplomatischen Korrespondenz (Best. 40) wurde zeitnah von den damaligen Sekretären des regierenden Herzogs angelegt und sehr bald auch nach Jahrgängen von einem Buchbinder eingebunden und mit einer Rückenprägung versehen. Als der Herzog aus seinem russischen Exil in St. Petersburg nach der Vertreibung Napoleons zurückkehrte, nahmen die diplomatischen Geschäfte an Bedeutung und Menge zu, denn die Neuordnung Deutschlands im Wiener Kongress 1815 und in der Bundesversammlung in Frankfurt ab 1816 nötigten zu einer erhöhten diplomatischen Aktivität und Wachsamkeit. Dabei wird die etwas ältere hier vorliegende diplomatische Korrespondenz für die Beteiligten gewiss eine Rolle gespielt haben.
Vom Regensburger Reichstag berichteten die dort akkreditierten Diplomaten von Koch, Göller und Gumpelzhaimer an den Herzog von Oldenburg (Best. 41). Die als Anlagen zu den Berichten eingesandten Druckschriften wurden bei der Neuordnung des Gesandtschaftsarchivs im September 1901 durchnummeriert und handschriftlich in einem Sonderfindbuch notiert, welches im Laufe des 20. Jahrhunderts noch einige Ergänzungen und Korrekturen erhielt.
Bestandsgeschichte: Zwei hochrangige, dem Herzog treu ergebene Beamte übernahmen nach der erneuten Regierungsübernahme Peter Friedrich Ludwigs ab 1814 sehr bald wichtige diplomatische Missionen: Hofrat Johann Friedrich Mutzenbecher (1781-1855), der den Herzog bereits in das russische Exil begleitet hatte, und Hans Albrecht Freiherr von Maltzahn (1754-1825) wurden im Mai 1814 nach Paris entsandt, um den Beitritt Oldenburgs zur sog. Heiligen Allianz gegen Napoleon zu vollziehen. Von Maltzahn wurde im September 1814 als oldenburgischer Gesandter nach Wien geschickt, wo er die Interessen Oldenburgs vertreten sollte. Die Erwartungen des Herzogs waren hoch gesteckt, so rechnete er als Entschädigung für die französische Besetzung während seines russischen Exils mit der Einverleibung Ostfrieslands. Da sich der Herzog aus Sorge um seine Souveränität gegen eine relativ feste Organisation des Deutschen Bundes aussprach, hatte von Maltzahn auf dem Kongress einen schwierigen Stand. Ein Zusammengehen mit den anderen Diplomaten der sog. kleinen Staaten war durch von Maltzahns ablehnende Haltung gegenüber der Einführung landständischer Verfassungen schwierig.
Die Akten der oldenburgischen Bundestagsgesandtschaft sind im Best. 43 zu finden. Dr. jur. Günther Heinrich von Berg (27.11.1765-9.9.1843) wurde als erster Vertreter des Großherzogtums Oldenburg nach Frankurt a. M. an den Deutschen Bundestag gesandt, wo er an juristischen und staatsrechtlichen Grundlagen mitarbeitete. Als oldenburgischer Gesandter nahm er auch an den Wiener Ministerialkonferenzen teil, bis er im Juni 1821 nach Oldenburg zurückkehrte, um dort, inzwischen zum Geheimen Rat ernannt, dem Oberappellationsgericht vorzustehen. Seine Nachfolge in Frankfurt übernahm Hartwig Julius Ludwig von Both (18.5.1789-5.12.1857) aus Mecklenburg, der seit 1814 im oldenburgischen Staatsdienst stand.
Bestandsgeschichte: Von Both wurde bald Kanzleirat und 1830 mit dem Titel Staatsrat geehrt. Er setzte sich für die Erhaltung der Souveränität der Einzelstaaten und für die Wahrung der föderativen Struktur des Deutschen Bundes ein und wandte sich gegen die Hegemoniebestrebungen der größeren deutschen Staaten. Die Revolution von 1848 lehnte er ab, angesichts der allgemeinen liberalen Bewegung bat er am 3. April 1848 um seine Entlassung. Der Großherzog bestellte dann den als gemäßigten Liberalen geltenden Generalmajor Johann Ludwig Mosle (2.1.1794-24.10.1877) zum oldenburgischen Bundestagsgesandten, der sich besonders um den Ausbau der Wehrverfassung des Bundes bemühte. Er unterstützte ferner die Schaffung einer deutschen Flotte und den Bau eines Kriegshafens auf oldenburgischem Gebiet. Offenbar aus realpolitischer Einsicht drängte er die oldenburgische Regierung zum Anschluss an die preußische Politik und schloss im Sommer 1849 in Berlin den Vertrag über den Beitritt des Großherzogtums Oldenburg zum Dreikönigsbund zwischen Preußen, Sachsen und Hannover. Nachfolger Mosles wurde im Mai 1851 der Minister Dr. jur. Wilhelm von Eisendecher (24.5.1803-3.3.1880), der bis zur Auflösung des Bundestages 1866 in Frankfurt blieb.
Neben der Gesandtschaft zur Deutschen Bundesversammlung in Frankfurt am Main entschloss sich der Großherzog samt Kabinett und Regierung auch nach Wien an den kaiserlichen Hof eine Gesandtschaft zu entsenden, deren Überlieferung in Best. 44 gesammelt wurde. Mit diesem Entschluss wurde signalisiert, dass man in Oldenburg der Wiener Doppelmonarchie größeren politischen Einfluss zutraute als Preußen. Aus Kostengründen entschied man sich, bereits in Wien eingesessene Diplomaten anderer deutscher Staaten mit der oldenburgischen Interessenwahrnehmung gegen entsprechendes Honorar zu beauftragen. Durch eine rege Kommunikation und jeweils entsprechenden Instruktionen waren gezielte Absprachen sichergestellt.
Bestandsgeschichte: Die Einrichtung einer Gesandtschaft in Berlin 1851 (Best. 45) ist hingegen ein Indiz dafür, dass die preußische Diplomatie zumindest gleichrangig mit der österreichischen eingestuft wurde, die Anlehnung Oldenburgs an Preußen zeichnete sich in weiteren Verhandlungen hinsichtlich eines preußischen Kriegshafens an der Jade deutlich ab; der Jade-Vertrag 1853 ermöglichte Preußen den Bau von Wilhelmshaven als Kriegshafenstadt.
Die Oldenburgische Vertretung bei der Reichsregierung (Best. 47) entwickelte sich nach 1918 aus der Oldenburgischen Gesandtschaft in Berlin, die aufgrund enger Verbindung mit der Oldenburgischen Vertretung beim Bundesrat bestand. Da der Reichsrat der Weimarer Verfassung gegenüber dem Bundesrat des Bismarck-Reiches erheblich an Einfluss verloren hatte, war die Vertretung das wichtigste Verbindungsglied zwischen dem oldenburgischen Staatsministerium und dem Reich. Der Chef der Vertretung war zugleich Bevollmächtigter Oldenburgs beim Reichsrat und vertrat nebenamtlich die Interessen von Lippe und Schaumburg-Lippe. Im Zuge des "Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches" vom 30. Januar 1934 wurden Reichsrat und Ländervertretungen am 14. Februar 1934 aufgehoben. Dennoch blieb die Oldenburgische Vertretung in Berlin bestehen, wurde aber am 1. Oktober 1937 mit der Vertretung Bremens zusammengelegt und stellte erst im Februar 1945 ihre Arbeit ein.
Der Best. 48 umfasst die Überlieferung der oldenburgischen Konsulate im Ausland bzw. der auswärtigen Konsulate in Oldenburg. Nachfolger der oldenburgischen Konsulate sind die Konsulate des Norddeutschen Bundes bzw. seit 1871 des Deutschen Reichs. Das niederländische Konsulat ist der größte Teilbestand, er umfasst ein kleines Stück oldenburgische Außenhandelsgeschichte und ist auch für Forschungen zu den Bereichen Arbeit und Soziales interessant. Lediglich eine Akte hat sich im Best. 49 überliefert, der die Verhandlungen mit Preußen wegen der Münsterischen Diözesanangelegenheiten für die Zeit von 1823 bis 1826 dokumentiert. Darin geht es auch um die Diözesanzugehörigkeit der südoldenburgischen Einwohner.
Literatur: Johann Friedrich Mutzenbecher, Oldenburgs Lage auf dem Wiener Kongreß, in: Oldenburger Jahrbuch 5 (1896), S. 1-4 (aus seinen nachgelassenen Schriften); Max Bär, Die deutsche Flotte von 1848 bis 1852, Leipzig 1898; Emil Pleitner, Oldenburg im 19. Jahrhundert, Bd. 2, Oldenburg 1900; Gustav Rüthning, Oldenburgische Geschichte 2, Oldenburg 1911, S. 426-452; Karl Rienits, Die oldenburgische Bundespolitik von 1815 bis 1848, in: Niedersächsisches Jahrbuch 9 (1932), S. 52-142; Albert Schwarting, Oldenburg unter Herzog Peter Friedrich Ludwig von 1785-1811, Oldenburg 1936; Hans-Joachim Schreckenbach, Innerdeutsche Gesandtschaften 1867-1945, in: Archivar und Historiker, zum 65. Geburtstag von Hans Otto Meisner, Berlin 1956, S. 404-428; Klaus Lampe, Oldenburg und Preußen 1815-1871, Hildesheim 1972; Martin Sellmann, Zur Vorgeschichte des oldenburgischen Staatsgrundgesetzes von 1849, in: Oldenburger Jahrbuch 73 (1973), S. 54-131; Monika Wegmann-Fetsch, Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Oldenburg (Oldenburger Studien 10), Oldenburg 1974; Martin Sellmann, Günther Heinrich von Berg 1765-1843. Ein Württemberger als Beamter und Staatsmann in Diensten niedersächsischer Staaten zur Zeit der Aufklärung und Restauration, Oldenburg 1982; Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg, hg. von H. Friedl (u.a.), Oldenburg 1992 (Berg S. 67 ff., Both S. 90 f., Brommy S. 95 f., Eisendecher S. 175 ff., Fischer S. 189 ff., Maltzahn S. 432 ff., Mosle S. 483 ff., Mutzenbecher S. 507 f.); Albrecht Eckhardt, Der konstitutionelle Staat, in: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hgg.), Geschichte des Landes Oldenburg, 4. Aufl. Oldenburg 1993, S. 333 ff., dort auch weitere Literatur; Friedrich-Wilhelm Schaer/Albrecht Eckhardt, Herzogtum und Großherzogtum Oldenburg im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus (1773-1847), in: ebd., S. 272-331; Bernd Müller, Die Außenpolitik Peter Friedrich Ludwigs von Holstein-Oldenburg, Oldenburg 2011.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.