Anton Schleicher, Richter, Ratsherr und Bürger zu Ulm, bekennt: Der Pfarrer in Fahlheim ("Valhaim") [Oberfahlheim Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm], derzeit aber in Ulm wohnhafte Heinrich Schleicher, sein Vetterr, hat ihm als seinem Verwandten und Lehenserben drei Selden in Weißingen ("Weysingen") [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], deren eine Andreas ("Ennderlin") Hering, die anderen beiden Christina, die Witwe des Thomas Schlecht, bewirtschaften und die von der Markgrafschaft Burgau [Lkr. Günzburg] zu Lehen rühren, bereits zu Lebzeiten übergeben [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3815 von 1560 Mai 13]. Er hat dazu die Selden dem Lehenherren zurückgegeben und gebeten, sie Anton Schleicher zu verleihen. Außerdem hat er diesem seine Eigengüter in Weißingen verkauft [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3816 von 1560 Mai 28]. Da die Selden vom Kaiser zu Lehen rühren und die Belehung sich daher verzögern kann, hat er Heinrich Schleicher zugesagt, dass er ihm nach erfolgter Belehnung für die Selden sowie für den Kaufpreis der Eigengüter auf Lebenszeit jedes Jahr 50 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlen wird. Nach dem Tod Heinrich Schleichers wird er dann jedes Jahr 40 Gulden gemäß den Bestimmungen in dessen Testament entrichten. Werden er oder seine Erben mit den Zahlungen säumig, können sie von Heinrich Schleicher oder von denjenigen, die er in seinem Testament dazu bestimmt, gepfändet werden.