Der Richter Alexander Duden und die Schöffen zu Werden Balthasar Hettermann, Gerhard zu Borcken Heinrich Schreiber (Schri-) und Caspar Schlechtendahl machen bekannt, daß 1603 November 12 vor ihnen erschienen ist M. Dietrich Battrop, Anwalt Johann Spickermans, der ein Pfand vom Gut Oberschuir brachte für zwölf Goldgulden und 200 Philippsgulden, Hauptsumme, neun Jahre Zinsen und gerichtlichen Schaden. Er ließ das Pfand zu drei Terminen aufbieten und begehrte Zitation gegen Daem Heinrich von Schuren zu Schuren als Besitzer und Dietrich Reppelmund, Richter in Essen, als Nutznießer, die er erhalten hat. Am 17. März 1604 ist er wieder erschienen und begehrte ein Zeugnis von dem Gerichtsboten, ob dieser die beiden genannten Leute tatsächlich hierher zitiert habe. Der Gerichtsbote bejahte das und übergab Urkunden mit Kopien des Hauptbriefs, worauf der Anwalt um den Verkauf des Pfands ersuchte. Die Schöffen haben zugestimmt. Das Pfand wurde verkauft und der Erlös abgerechnet. Der Richter hat Bann und Friede getan. - Es siegeln Richter und Schöffen.