Besteuerung der Dominikalrenten der Kirche in Artelshofen
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E 49/II Nr. 2626
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
1814 - 1831
Enthält:
1814 bis 1816: Schriftverkehr der Hofmarktsverwaltung Artelshofen mit dem Rentamt Sulzbach.
Die Finanzdirektion Regensburg versucht über das Rentamt Sulzbach, wie für Hirschbach auch die Dominikalrenten in Kirchensittenbach und Artelshofen zu besteuern.
In Artelshofen ist Gerichtshalter (Johann Wilhelm) Köhler tätig, der darauf hinweist, dass Artelshofen zum Steuerdistrikt des Rentamts Hersbruck gehört, wohin auch die Steuern abgeführt wurden.
Intern vermutet Köhler, es könne sich um eine Verwechslung Artelshofens mit Hirschbach handeln.
Sulzbach hingegen verweist darauf, dass Artelshofen Dominikalrenten aus Großmeinfeld bezieht, welches im Steuerdistrikt Hartenstein liegt.
Köhler vermutet, es sei der Hof in Großmeinfeld gemeint, den der Wolter (= Hans Wolder) besessen hat, der 1 Fässlein Korn zu liefern hatte. Möglicherweise seien Untertanen des Herrn Scheuerl zu Vorra gemeint, der in Großmeinfeld Untertanen hat.
1817 bis 1831:
Klage der Rentenverwaltung Artelshofen vor dem Landgericht Lauf wegen der Gefällrückstände des Johann Mitterer zu Kersbach für eine Wiese.
Ab 1827 auch wegen der Rückstände des Hans Wolder in Großmeinfeld für ein Grundstück. Laut Schreiben des Rentamts Hersbruck handelt es sich bei dem Grundstück des Mitterer um ein königliches Erbzinslehen, weswegen die Rentenverwaltung Artelshofen nachzuweisen hätte, dass ihr diese Forderung aus diesem Lehen zusteht.
Forderung des Rentamts Sulzbach als königliche Extraditionskommission an die Rentenverwaltung Artelshofen wegen der o.e. Rückstände.
Laut Antwort - gez. (Karl Friedrich) Falkner - gehören die Gefälle zur Pfarrstiftung Artelshofen.
Das Landgericht Sulzbach beharrt auf seinem Standpunkt und verweist darauf, dass in den vorliegenden Kaufbriefen von Reichnissen an die Kirche Artelshofen nichts erwähnt ist.
1831 wird an den Hersbrucker Amtsboten Methsieder, der die Exekution durchführen sollte, eine Summe durch Falkner wegen der Rückstände des Wolder gezahlt.
1814 bis 1816: Schriftverkehr der Hofmarktsverwaltung Artelshofen mit dem Rentamt Sulzbach.
Die Finanzdirektion Regensburg versucht über das Rentamt Sulzbach, wie für Hirschbach auch die Dominikalrenten in Kirchensittenbach und Artelshofen zu besteuern.
In Artelshofen ist Gerichtshalter (Johann Wilhelm) Köhler tätig, der darauf hinweist, dass Artelshofen zum Steuerdistrikt des Rentamts Hersbruck gehört, wohin auch die Steuern abgeführt wurden.
Intern vermutet Köhler, es könne sich um eine Verwechslung Artelshofens mit Hirschbach handeln.
Sulzbach hingegen verweist darauf, dass Artelshofen Dominikalrenten aus Großmeinfeld bezieht, welches im Steuerdistrikt Hartenstein liegt.
Köhler vermutet, es sei der Hof in Großmeinfeld gemeint, den der Wolter (= Hans Wolder) besessen hat, der 1 Fässlein Korn zu liefern hatte. Möglicherweise seien Untertanen des Herrn Scheuerl zu Vorra gemeint, der in Großmeinfeld Untertanen hat.
1817 bis 1831:
Klage der Rentenverwaltung Artelshofen vor dem Landgericht Lauf wegen der Gefällrückstände des Johann Mitterer zu Kersbach für eine Wiese.
Ab 1827 auch wegen der Rückstände des Hans Wolder in Großmeinfeld für ein Grundstück. Laut Schreiben des Rentamts Hersbruck handelt es sich bei dem Grundstück des Mitterer um ein königliches Erbzinslehen, weswegen die Rentenverwaltung Artelshofen nachzuweisen hätte, dass ihr diese Forderung aus diesem Lehen zusteht.
Forderung des Rentamts Sulzbach als königliche Extraditionskommission an die Rentenverwaltung Artelshofen wegen der o.e. Rückstände.
Laut Antwort - gez. (Karl Friedrich) Falkner - gehören die Gefälle zur Pfarrstiftung Artelshofen.
Das Landgericht Sulzbach beharrt auf seinem Standpunkt und verweist darauf, dass in den vorliegenden Kaufbriefen von Reichnissen an die Kirche Artelshofen nichts erwähnt ist.
1831 wird an den Hersbrucker Amtsboten Methsieder, der die Exekution durchführen sollte, eine Summe durch Falkner wegen der Rückstände des Wolder gezahlt.
Archivale
Indexbegriff Person: Falkner, Karl Friedrich
Indexbegriff Person: Köhler, Johann Wilhelm
Indexbegriff Person: Methsieder, N (Hersbruck)
Indexbegriff Person: Mitterer, Johann
Indexbegriff Person: Scheurl, Familie
Indexbegriff Person: Wolder, Hans
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Kirchengerechtigkeit
Indexbegriff Person: Köhler, Johann Wilhelm
Indexbegriff Person: Methsieder, N (Hersbruck)
Indexbegriff Person: Mitterer, Johann
Indexbegriff Person: Scheurl, Familie
Indexbegriff Person: Wolder, Hans
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Kirchengerechtigkeit
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Amtsbote Hersbruck
Exekution
Zahlung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ