Vidimus des Jakob Erbtruchseß Freiherrn zu Waldburg für Abt Martin von Kloster Rot über einen Vertrag der Untertanen des Freiherrn von Königseck im Flecken Moßbruckhausen mit dem Rotischen Dorf Haslach über Trieb und Tratt daselbst. Das Original ist verloren und nur in einem Vidimus des Abtes Konrad von Kloster Rot für Hanns Marquart und Hansjakob Freiherrn zu Königseck vom Jahr 1545, Samstag vor. St. Bartholomäustag, erhalten. Sein Inhalt ist: Ber von Rechberg schlichtet einen Streit zwischen Abt Jörg mit seinen Untertanen zu Haslach einerseits und Ulrich von Königseck mit seinen Leuten von Hausen andererseits wegen Trieb und Tratt zwischen ihren Gütern, nachdem ein Vertrag der beiden Parteien vom 24. August 1458 mit den Schiedsleuten Wilhelm von Riedtheim zu Angelberg und Hans Harscher dem Jüngern bestimmt hatte, daß von beiden Seiten 4 Mann ihr Recht vor. Ber von Rechberg vertreten sollten. Dies sind für Rot Kunz Widemann, Hans Stötzlin, Hans Schwaig und Jos Dürr, für Königseck Heinz Stötzlin, Ruch Bentz, Benz Mayer, Jäck Stelzlin. Mit Hilfe des Ritters Marquart von Schellenberg legt Ber von Rechberg nach einem Umritt die Grenzen des Viehtriebs und der Weide fest. Siegler: Die Letztgenannten, 1459 an St. Johann des Täufers Tag. Siegler des Vidimus Jakob Erbtruchseß Freiherr zu Waldburg. Orig. Perg. mit Kopie Papier, 1 S. in Holzkapsel anh., beschädigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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