Mutwillige Güterverkäufe der Separatisten zu Altbach und Weigerung der Weiber dieser Separatisten um Beiziehung von Hebammen bei ihrer Entbindung; Einstufung der Separatisten als Verschwender; Nehmen der Kaufschillinge unter Kuratel bis zur Ausweisung der Eigentümer; Pflicht der Beiziehung der Hebammen; Bestrafung der heimlich Gebärenden bei Anrichtung von Schaden für das Kind