Karl von und zu Schauenburg, königlich spanischer Oberstleutnant, überläßt Anton von Lützelburg, fürstlich württembischer Rat und Hofmarschall, zur Bezahlung eines Kapitals von 300 Gulden und der seit Jahren hiervon aufgelaufenen Schulden genannte Gülten zu Oberkirch, Waldulm, Renchen.