Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass vor ihnen der Abt Michael [Ryssel] des Benediktinerklosters Ochsenhausen [Lkr. Biberach], das unter dem Bürgerrecht der Stadt Ulm steht, mit seinem Fürsprecher Jakob Ehinger, Ratsherr zu Ulm, als Kläger sowie die Gebrüder Lorenz und Sigmund Krafft, Bürger zu Ulm, mit ihrem Fürsprecher Peter Ungelter, auch Ratsherr zu Ulm, als Beklagte gestanden haben. Der Abt des Klosters Ochsenhausen wirft den Gebrüdern Krafft vor, dass sie dem Kloster die Wege von einigen seiner Waldungen zur Iller gesperrt haben, so dass das Kloster das Holz, das es in den Waldungen schlagen lässt, nicht abfahren kann. Die Gebrüder Krafft fordern, da es sich um eine schwere Anschuldigung handelt und sie erst jetzt davon Kenntnis erhalten haben, Bedenkzeit. Bürgermeister und Rat entscheiden, dass die Gebrüder Krafft mit einem Eid versichern sollen, dass sie den beantragten Aufschub zu ihrer besseren Unterrichtung und nicht zur Verschleppung des Prozesses beantragt haben. Legen sie diesen Eid ab, dann erhalten sie einen Aufschub von dreimal 14 Tagen und drei Tagen. Sie sollen dann acht Tage vorher Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm sowie dem Kloster Ochsenhausen mitteilen, wann sie wieder vor Gericht erscheinen werden. Beide Parteien haben diese Entscheidung akzeptiert. Zudem hat der Abt auf die geforderte Eidesleistung der Gebrüder Krafft verzichtet.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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