Der Administrator der Bischofsstühle von Madgeburg und Halberstadt, Ernst II. von Sachsen, bestätigt, dass er Gebhard von Hoym mit den vier Hufen Land bei Osterwieck und den halben Hufen Land bei Berßel rechtmäßig belehnt hat, die einst Hans Halchter von Erhard von Schönberg abgekauft hatte. Die Tochter Halchters soll ihr Leidgedinge auch weiterhin uneingeschränkt bis an ihr Lebensende aus den genannten Gütern beziehen dürfen.